wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht | 14.08.2014

BGH muss über Grenzen für Mieterhöhungen entscheiden

Seit dem 19. Mai 2013 dürfen in ganz Berlin Mieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden. Vorher lag diese Grenze bei 20 Prozent. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich daher demnächst mit der Frage auseinandersetzen, welche juristischen und empirischen Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Landesregierungen die Mieterhöhungsspielräume in bestehenden Mietverhältnissen zusätzlich begrenzen dürfen.

Bundesgerichtshof - Schild am EingangQuelle: DAWR

Seit dem 19. Mai 2013 dürfen in ganz Berlin Mieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden. Im Regelfall gelten hierbei 20 Prozent. Diese 20-Prozent-Grenze dürfen Landesregierungen aber nur senken, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist. Die Bundesregierung möchte die geplante Mietpreisbremse für neue Mietverträge an die gleiche Voraussetzung knüpfen.

Kappungsgrenze von 15 % wird vor dem Bundesgerichtshof verhandelt

Der aktuelle Fall vor dem Bundesgerichtshof: Der Vermieter einer Wohnung im Berliner Stadtbezirk Wedding klagt ursprünglich gegen seinen Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung um 20 Prozent. Die Miete lag somit deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. In der ersten Instanz erkannte der Mieter eine Erhöhung um 15 Prozent an. Das Amtgsreicht Wedding und das Landgericht Berlin (Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2014, Az. 67 S 121/14) entschieden auch, dass die Mieterhöhung wegen der Kappungsgrenze nur 15 Prozent betragen darf Die Parteien streiten nunmehr noch um die letzten 5 Prozent.

Haus & Grund kritisiert die neue Kappungsgrenze

„Der Berliner Senat hat im Mai 2013 für das gesamte Stadtgebiet kurzerhand den Wohnungsnotstand erklärt und die Grenze für Mieterhöhungen abgesenkt – wohlwissend, dass nur wenige Teile der Stadt betroffen sind. Gleichzeitig verwendet das Land die Wohnungsbauhilfen des Bundes nicht dazu, das Wohnungsangebot in den begehrten Berliner Bezirken zu erhöhen. Diese Wohnungspolitik nach Gutsherrenart in Berlin soll nun höchst-richterlich untersucht werden,“ sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann.

Vertiefend zur Mietpreisbremse und zur Mieterhöhung:

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#211

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d211
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!