Nach einer Mitteilung der Kanzlei berichtete das ZDF-Magazin „Frontal 21“ in der letzten Ausgabe über ein im Auftrag des Abgas-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages erstelltes Gutachten des Umweltrechtlers Prof. Dr. Martin Führ von der Hochschule Darmstadt. Danach sei die EU-Typgenehmigung für Millionen Dieselfahrzeuge auf deutschen Straßen rechtswidrig und damit ungültig. Darin heiße es laut Frontal 21: „Der (...) flächendeckende Einsatz von Abschalteinrichtungen (...) spricht nach den bekannt gewordenen Tatsachen aber dafür, dass hier eine fortdauernde und schwerwiegende Missachtung des Rechts stattgefunden hat.“
Damit bestätigt der Gutachter die Auffassung der Düsseldorfer Anwälte, die diese Rechtsauffassung bereits vor Monaten unter anderem auch bei frontal 21 vertreten hatten (Interview mit ZDF Frontal 21).
Zudem weise der Gutachter darauf hin, dass die Autohersteller ihre Abschalteinrichtungen bereits bei der Typzulassung hätten offenlegen müssen. Das KBA habe diese dann auf Zulässigkeit prüfen müssen. „Hat der Hersteller die Abschalteinrichtung aber gleichwohl eingebaut, dann bringt er ein Fahrzeug außerhalb der Typgenehmigung in Verkehr,“ so sei es laut Frontal 21 in dem Gutachten zu lesen. „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand spricht vieles dafür, dass die Hersteller verwaltungsrechtliche Pflichten verletzt und sich die Genehmigung 'durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen' haben“, sei dort weiter berichtet worden. Weiter heiße es laut Frontal 21 in dem Gutachten: „Beide - Antragsteller und KBA - handeln unter Verstoß gegen rechtliche Anforderungen. Eine dennoch erteilte Typgenehmigung für ein Motor-System mit Abschalteinrichtung ist von Anfang an rechtswidrig.“
Anwaltsliste zum Abgasskandal
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