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Verfassungsrecht | 12.08.2015

Justizreform

Nach Fall Range: Neue Richtervereinigung fordert grundlegende Reform der Justiz

Staatsanwälte sind nicht unabhängig

Die derzeitige Rechtslage ist eindeutig. Die §§ 146, 147 GVG beschreiben, dass die Staatsanwälte den Weisungen der Justizminister unterliegen. Diese sind dabei an Recht und Gesetz gebunden. Bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe dürfen sie aber die abschließende Auslegung verantworten. Deswegen würde sich der Bundesjustizminister grundsätzlich im Rahmen seiner Kompetenzen bewegen, wenn er in einer Rechtsfrage eine Weisung erteilen würde.

Demokratische Rückkoppelung erfolgt über Regierung

Die demokratische Rückkopplung der Handlungen der Staatsanwaltschaft erfolgt in Deutschland damit derzeit über die Regierung.

Carsten Löbbert, Mitglied des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung, meint dazu: „Richtig ist, dass angesichts der Bedeutung, die schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für Betroffene haben kann, eine demokratische Rückkopplung erforderlich ist. Es ist jedoch ein Strukturfehler, dass dies in Deutschland derzeit über die Regierung erfolgt. Eine unabhängige Kontrolle auch von Handlungen der Exekutive kann so nicht sicher gewährleistet werden.“

Forderung nach umfassenden Reformen der Justiz

Deshalb ist es völlig unzureichend, lediglich das externe Weisungsrecht abzuschaffen. Das würde die Staatsanwaltschaft aus jeder Kontrolle herausnehmen. Die Neue Richtervereinigung fordert seit langem eine umfassende Reform der Justiz in Deutschland. Im Rahmen dieser Reform muss die Staatsanwaltschaft als eine von Regierungsweisungen unabhängige, aber dem Parlament verantwortliche Institution eingerichtet werden.

Das ist auch guter europäischer Standard. So hat schon der Europarat am 30.9.2009 gefordert, die Möglichkeit von Regierungsweisungen an die Staatsanwaltschaft abzuschaffen.

Quelle: Neue Richtervereinigung/DAWR/AB
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