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Insolvenzrecht | 19.07.2016

Unister-Insolvenz

Nach Insolvenz der Unister Holding: Insolvenzverwalter schließt weitere Pleiten auch der Reisevermittlungsportale nicht aus

Nach dem Insolvenzantrag der Unister Holding GmbH schließt der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther eine Insolvenz der Tochterfirmen des Konzerns nicht aus. Das erklärte er in einem Interview mit dem MDR-Magazin „Umschau“.

„Es ist zumindest nicht auszuschließen, dass es da einen Ansteckungseffekt oder einen Dominoeffekt gibt. Das muss man jetzt prüfen“, sagte der Anwalt dem MDR. Für die Unister Holding GmbH wurde am 18. Juli die Insolvenz beantragt (@ART2279:anwaltsregister[DAWR berichtete]@).

Unister Holding GmbH ist Organisation der Unternehmensgruppe

Die Unister Holding GmbH ist eine Firma in der Unister-Unternehmensgruppe, deren Aufgabe nach Informationen aus dem Handelsregister nicht die Vermittlung und der Verkauf von Reisen und Flügen ist, sondern vor allem die Organisation der Unternehmensgruppe. Daher hat diese Pleite nach Einschätzung der Verbraucherschützer kaum Auswirkungen auf Reisekunden. Den Kundenkontakt haben vor allem Portalbetreiber wie die ab-in-den-urlaub Betriebsgesellschaft mbH (Ab-in-den-Urlaub.de) und die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH (fluege.de). Im Falle ihrer Insolvenz besteht für Kunden die Gefahr, dass gegebenenfalls Anzahlungen, die über die Portale an die Reise- oder Fluganbieter gehen sollten, nicht weitergleitet worden sind und so in die Insolvenzmasse von Unister fallen. Darauf weisen Verbraucherschützer des Bundesverbandes Verbraucherzentrale hin. Solche Forderungen müssten die Betroffenen dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden.

Quelle: mdr/DAWR/pt
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