Kläger-Anwalt Jun sagte im rbb-Inforadio, die Gemeinschaftsstandards von Facebook besagten, dass Verleumdung und üble Nachrede nicht verboten seien. „Nacktheit ist verboten, aber Hass nur unterbestimmten Umständen. Facebook hat die Gemeinschaftsstandards so gemacht, dass möglichst viele Menschen verknüpft werden. Das ist deren Mission. Das deutsche Recht ist denen dabei aber egal.“
Eigene Standards statt deutsches Recht
Facebook versuche, mit seinen eigenen Standards durch zukommen, so Kläger-Anwalt Jun weiter. „Vielleicht, weil sie befürchten, sonst Umsatz zu verlieren, weil Nutzer sonst abwandern würden. Wir müssen uns überlegen, ob wir uns gefallen lassen, dass das Leben auf Facebook von den Gemeinschaftsstandards und nicht von deutschem Recht und dem Grundgesetz geprägt wird.“
Opfer von Verleumdungskampagnen müssen geschützt werden
Zu seinen Zielen im Prozess sagte Kläger-Anwalt Jun: „Entweder werden wir FB dazu zwingen, sein Geschäftsmodell so zu ändern, dass Opfer von Verleumdungskampagnen geschützt werden, oder wir werden feststellen, dass unser Rechtsstaat doch nicht in der Lage ist, auf Grundlage der heutigen Rechtslage etwas gegen Facebook zu unternehmen.“
Flüchtling klagt gegen Facebook
Ein syrischer Flüchtling hat das US-Unternehmen verklagt, weil es gefälschte Fotos von ihm nicht löschen will. Ein Selfie des Mannes mit Bundeskanzlerin Angela Merkel war von Hetzern neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert worden.
Siehe auch:
- @ART3762@