wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 02.08.2016

VW Skandal

VW Abgas­skandal - Widerruf Auto­finanzierung: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht erste Klage gegen VW Bank in Stuttgart ein

Verbraucher­feundliche Rechtsprechung zu Widerrufs­belehrungen kann auch VW-Geschädigte zugutekommen

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechts­anwalts­gesellschaft mbH hat vor dem Landgericht Stuttgart eine erste Klage gegen die Volkswagen Bank eingereicht. Hintergrund dieser Klage ist der Widerruf eines Darlehens­vertrages, mit dem der Kläger einen 2014 erworbenen VW Golf finanzierte, der von dem VW Abgas­skandal betroffen ist.

Werbung

Banken sind zu richtiger Belehrung über Widerrufsrecht verpflichtet

Bei Verbraucher­darlehens­verträgen ist die Volkswagen Bank verpflichtet, den Darlehens­nehmer richtig über das ihm zustehende Widerrufs­recht zu belehren. Grund­sätzlich steht jedem Darlehens­nehmer bei einem Verbraucher­darlehen ein 2-wöchiges Widerrufs­recht zu. Die Wider­rufs­frist beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn der Darlehens­nehmer umfassend und richtig über sein Widerrufs­recht belehrt wurde und weitere Voraus­setzungen erfüllt sind.

Im Auftrag des Klägers hat Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktercht ist, den Darlehens­vertrag und die Widerrufs­belehrung überprüft und ist dem Ergebnis gekommen, dass nach ihrer Ansicht die verwendete Widerrufs­belehrung Fehler enthält. Die Folge einer fehler­haften Widerrufs­belehrung ist, dass die 2-wöchige Wider­rufs­frist nicht zu laufen begann und deshalb dem Kläger ein „ewiges Widerrufs­recht“ zusteht.

„Ewiges Widerrufsrecht“ vor allem bei Verbraucher mit Immobilienkrediten erfolgreich

Dieses „ewige Widerrufs­recht“ hat in den letzten Jahren bei Immobilien­krediten große Berühmtheit erlangt. Tausende Verbraucher haben erfolgreich ihre Immobilien­kredite widerrufen und sind so an günstigere Zinsen gelangt. Die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandes­gerichte war überwiegend sehr verbraucher­freundlich. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechts­anwalts­gesellschaft mbH vertritt beim Widerruf von Darlehen mehr als 1.000 Verbraucher und kann umfassende Erfahrung in diesem Bereich vorweisen. „In den letzten Jahren ist die Rechtsprechung bei dem Widerruf von Darlehen sehr verbraucher­freundlich geworden. Bereits kleinste Fehler in der Widerrufs­belehrung können dazu führen, dass die Frist nicht zu laufen beginnt. Diese verbraucher­freundliche Rechtsprechung kann nun auch den VW-Geschädigten, die ihr Fahrzeug über ein Darlehen finanziert haben, zugutekommen,“ so Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll.

Werbung

Kläger entschloss sich trotz abgelaufener Widerruffrist zur Kündigung des Darlehensvertrags

Nach der Prüfung durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechts­anwalts­gesellschaft mbH entschloss sich der Kläger, den Darlehens­vertrag mit der Volkswagen Bank zu widerrufen, obwohl die 2-wöchige Wider­rufs­frist bereits 2014 abgelaufen war. Das Ziel der Klage ist feststellen zu lassen, dass der Volkswagen Bank keine Ansprüche mehr aus dem Darlehens­vertrag zustehen. So kann nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechts­anwalts­gesellschaft mbH erreicht werden, dass der Kaufvertrag über den PKW rück­abgewickelt wird, ohne dass der Kläger eine Nutzungs­entschädigung oder Wertersatz bezahlen muss. Anderer Ansicht ist allerdings Rechtsanwalt Michael Winter. Er meint, dass auch im Falle einer Rückabwicklung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist. „So die Nutzung über eine Probefahrt hinausgeht und im Rahmen einer Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wurde, dass Wertersatz geschuldet wird, ist dieser selbstverständlich auch zu zahlen,“ sagt Rechtsanwalt Michael Winter, der sich auch mit dem VW Abgasskandal beschäftigt.

Rückgabe des Fahrzeugs ohne Prozess kann möglich werden

Sollte das Landgericht Stuttgart zu dem Ergebnis gelangen, dass die verwendete Widerrufs­belehrung falsch ist, können sich die jenigen Kunden, die vom VW Abgas­skandal betroffen sind und ihr Fahrzeug über ein Darlehen finanziert haben, ihres Fahrzeuges entledigen, ohne dass sie einen aufwändigen Prozess auf Schadens­ersatz bzw. Rücktritt gegen VW führen müssen.

Werbung

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#2846

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d2846
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!