Werbung
Banken sind zu richtiger Belehrung über Widerrufsrecht verpflichtet
Bei Verbraucherdarlehensverträgen ist die Volkswagen Bank verpflichtet, den Darlehensnehmer richtig über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Grundsätzlich steht jedem Darlehensnehmer bei einem Verbraucherdarlehen ein 2-wöchiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn der Darlehensnehmer umfassend und richtig über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Auftrag des Klägers hat Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktercht ist, den Darlehensvertrag und die Widerrufsbelehrung überprüft und ist dem Ergebnis gekommen, dass nach ihrer Ansicht die verwendete Widerrufsbelehrung Fehler enthält. Die Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass die 2-wöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen begann und deshalb dem Kläger ein „ewiges Widerrufsrecht“ zusteht.
„Ewiges Widerrufsrecht“ vor allem bei Verbraucher mit Immobilienkrediten erfolgreich
Dieses „ewige Widerrufsrecht“ hat in den letzten Jahren bei Immobilienkrediten große Berühmtheit erlangt. Tausende Verbraucher haben erfolgreich ihre Immobilienkredite widerrufen und sind so an günstigere Zinsen gelangt. Die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte war überwiegend sehr verbraucherfreundlich. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt beim Widerruf von Darlehen mehr als 1.000 Verbraucher und kann umfassende Erfahrung in diesem Bereich vorweisen. „In den letzten Jahren ist die Rechtsprechung bei dem Widerruf von Darlehen sehr verbraucherfreundlich geworden. Bereits kleinste Fehler in der Widerrufsbelehrung können dazu führen, dass die Frist nicht zu laufen beginnt. Diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung kann nun auch den VW-Geschädigten, die ihr Fahrzeug über ein Darlehen finanziert haben, zugutekommen,“ so Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll.
Werbung
Kläger entschloss sich trotz abgelaufener Widerruffrist zur Kündigung des Darlehensvertrags
Nach der Prüfung durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entschloss sich der Kläger, den Darlehensvertrag mit der Volkswagen Bank zu widerrufen, obwohl die 2-wöchige Widerrufsfrist bereits 2014 abgelaufen war. Das Ziel der Klage ist feststellen zu lassen, dass der Volkswagen Bank keine Ansprüche mehr aus dem Darlehensvertrag zustehen. So kann nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erreicht werden, dass der Kaufvertrag über den PKW rückabgewickelt wird, ohne dass der Kläger eine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz bezahlen muss. Anderer Ansicht ist allerdings Rechtsanwalt Michael Winter. Er meint, dass auch im Falle einer Rückabwicklung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist. „So die Nutzung über eine Probefahrt hinausgeht und im Rahmen einer Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wurde, dass Wertersatz geschuldet wird, ist dieser selbstverständlich auch zu zahlen,“ sagt Rechtsanwalt Michael Winter, der sich auch mit dem VW Abgasskandal beschäftigt.
Rückgabe des Fahrzeugs ohne Prozess kann möglich werden
Sollte das Landgericht Stuttgart zu dem Ergebnis gelangen, dass die verwendete Widerrufsbelehrung falsch ist, können sich die jenigen Kunden, die vom VW Abgasskandal betroffen sind und ihr Fahrzeug über ein Darlehen finanziert haben, ihres Fahrzeuges entledigen, ohne dass sie einen aufwändigen Prozess auf Schadensersatz bzw. Rücktritt gegen VW führen müssen.
Werbung