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Vertragsrecht | 20.10.2015

Spielt VW auf Zeit?

VW Abgasskandal: Anwalt warnt vor Verjährung von Gewährleistungsansprüchen von Volkswagen-Autokäufern

Bremer Rechtsanwalt setzt Volkswagen Frist für Verjährungsverzicht bis Monatsende

Ein Rechtsanwalt aus Bremen hat den Vorstand und den Aufsichtsrat von Volkswagen aufgefordert, gegenüber den vom Abgas-Skandal betroffenen Kunden einen Verjährungsverzicht zu erklären.

Anwalt setzt VW Frist bis 31.10.2015

Der Anwalt Jens-Peter Gieschen hat eine Frist gesetzt bis zum 31.10.2015, bis zu der VW sich verpflichten soll, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und zu bestätigen, dass Gewährleistungs- und Garantiefristen für die Dieselfahrzeuge mit manipulierter Software nicht ablaufen.

Noch völlig unübersichtliche Situation

Dem Anwalt zufolge ist die rechtliche Situation für die Kunden noch völlig unübersichtlich. Die Verunsicherung bei den Kunden sei groß.

Normale Gewährleistung läuft nach 2 Jahren ab

Der Anwalt weist darauf hin, dass die normalen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag taggenau zwei Jahre nach Auslieferung des Neufahrzeuges, bei Gebrauchten ein Jahr nach der Übernahme verjähren.

Wer z.B. seinen betroffenen Volkswagen neu im Jahr 2013 erworben und ihn am 21. Oktober geliefert bekommen hat, müsste Gewährleistungsansprüche bis zum Mittwoch (21.10.2015) geltend machen. Daher könne man damit rechnen, dass Rechte von Volkswagenkunden schon verjährt seien, bevor der Konzern mit seinen Nachbesserungsversuchen überhaupt begonnen habe.

Viele Rechtsanwälte beschäftigen sich mit dem Thema „VW Abgasskandal“

Der Bremer Anwalt setzt sich nicht allein für die Rechte von durch den Abgasskandal Geschädigten ein. Deutschlandweit beschäftigt die VW-Abgas-Affäre viele Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien. Das Deutsche Anwaltsregister DAWR hat eine Anwaltsliste mit Rechtsanwälten erstellt, an die sich Geschädigte wenden können.

Wenn Sie sich als Aktionär gegen VW wenden möchten, wenden Sie sich z.B. an einen Rechtsanwalt, der im Kapitalmarktrecht tätig ist.

Einige Geschädigte haben mittlerweile schon Klage gegen Volkswagen eingereicht.

Der Leverkusener bietet auf seiner Kanzleiwebseite einen kostenlosen Musterbrief für VW-Autokäufer an.

weitere Informationen zur VW-Abgas-Affäre:

Quelle: KWAG/DAWR/pt
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