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Mietrecht | 06.02.2014

Verbände: Energetische Gebäudesanierung soll überdacht werden

Ein seltenes Bündnis zwischen Mieter und Vermieter: Der Deutsche Mieterbund und der Verband Haus & Grund stellen gemeinsam die mietrechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der energetischen Gebäudesanierung auf den Prüfstand.

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„Die energetische Gebäudemodernisierung, die Steigerung der Energieeffizienz und damit ein wichtiger Baustein für die energetische Gebäudesanierung steht und fällt mit der Akzeptanz der Betroffenen, das heißt von Mietern und Eigentümern“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in einem gemeinsamen Pressegespräch des Deutschen Mieterbundes und Haus & Grund Deutschland in Berlin. „Deshalb ist es jetzt dringend notwendig, die energetische Gebäudesanierung neu zu denken. Wir brauchen ausgewogene, klare, verständliche, Streit verhindernde Rahmenbedingungen und Vorgaben für die energetische Gebäudemodernisierung“, ergänzte Haus & Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann.

Bis heute gebe es keine befriedigende Antwort auf die Kernfragen der energetischen Gebäudesanierung führten die Verbände aus. Sie stellten folgende Fragen:

  • Wie kann die Wirtschaftlichkeit für Eigentümer und Vermieter sichergestellt werden?
  • Welche Anreize für eine sinnvolle energetische Gebäudesanierung sind notwendig und möglich?
  • Wer soll letztlich die energetischen Modernisierungen zahlen und in welchem Umfang?
  • Welche Kostenbeteiligung ist für Mieter zumutbar?

Aktuelle Rechtslage ist unbefriedigend

Die beiden Verbände sind mit der jetzigen Situation und Rechtslage unzufrieden. Sie fordern gemeinsam eine sozialverträgliche Energiewende. Fragen der Wirtschaftlichkeit und der mietrechtlichen Rahmenbedingungen gehörten auf den Prüfstand. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen reichten nicht aus. Sie würden den komplexen und vielfältigen Fragestellungen der energetischen Gebäudemodernisierung nicht gerecht.

Der Deutscher Mieterbund und Haus & Grund nannten erste Eckpunkte einer sozialverträglichen Neuregelung, die es zu beachten gelte:

  • Anforderungen an die energetische Modernisierung müssen technologieoffen sein und quartiersbezogene Lösungen ermöglichen.
  • Investitionen in die energetische Modernisierung müssen sich für Vermieter und Mieter rechnen, das heißt im Idealfall, für den Vermieter in angemessener Frist lohnen und für den Mieter durch Einsparungen kompensieren lassen.
  • Öffentliche Förderung, das heißt, staatliche Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen und steuerliche Förderungsmaßnahmen, sind unverzichtbar. Sie ist wegen des gesamtgesellschaftlichen Interesses am Klimaschutz auch gerechtfertigt.
  • Ziel öffentlicher Fördermaßnahmen muss eine möglichst hohe Endenergieeinsparung sein.
  • Notwendig ist eine kompetente Planung energetischer Modernisierungsmaßnahmen. Hierzu bedarf es einer flächendeckenden, neutralen Energieberatung, die in das Fördersystem einzubeziehen ist.

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