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Kaufrecht, Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 22.08.2022

Abgasskandal

Wohnmobilen droht Stilllegung - 70 % aller Wohnmobil-Besitzer vom Abgasskandal betroffen

OLG München stellt sich auf die Seite der Verbraucher

Das Oberlandesgericht München folgt der Argumentation der Verbraucherschutzkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ und möchte Klagen gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) stattgeben. Das teilt die Kanzlei mit.

In neuen Hinweisbeschlüssen hat das Gericht den Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen seitens Fiat Chrysler Automobiles (FCA) bei Wohnmobilen als „sittenwidrig“ bezeichnet und gleichzeitig auf Gefahren bis hin zu Stilllegungen betroffener Wohnmobile und Widerrufen der Typengenehmigung hingewiesen. Damit hat das Gericht den Weg zu Schadenersatzansprüchen gegen den italienischen Fahrzeughersteller weiter geebnet.

Gegenstand der aktuellen Hinweisbeschlüsse (Aktenzeichen 36 U 2768/22, 36 U 2999/22 sowie 36 U 3680/22 ) sind Abgas-Manipulationen bei Wohnmobilen mit Fiat Ducato Motoren. Diese Manipulationen sollten über den tatsächlichen Schadstoffausstoß der Fahrzeuge hinwegtäuschen. Erst kürzlich stellte die Deutsche Umwelthilfe in einem Praxistest fest, dass der Fiat Ducato 180 Multijet teils mehr als das 7-fache an Schadstoffen ausstößt als herstellerseitig angegeben. Aus diesem Grund forderte die Organisation das Kraftfahrt-Bundesamt bereits auf, rechtliche Schritte gegen FCA einzuleiten.

Viele Wohnmobil-Besitzer vom Abgasskandal betroffen

Der Abgasskandal trifft in Deutschland die Mehrzahl der Wohnmobil-Besitzer. So sind nicht nur Fiat-Modelle weit verbreitet - auch eine Vielzahl von Wohnmobil-Herstellern wie Hymer, Dethleffs, Carthago oder Knaus bauen ihre Wohnmobile auf Fiat-Basis. Insgesamt sind somit rund 70 Prozent aller Wohnmobile in Deutschland vom Abgas-Skandal betroffen.

Finanzielle Folgen für Verbraucher können schwerwiegend sein

Mit Blick auf die Verbraucher hat das OLG München in ihren Beschlüssen auf die Gefahr für Wohnmobil-Besitzer hingewiesen, im schlimmsten Fall einem Widerruf der Fahrzeugzulassung ausgesetzt zu sein. Begründung des Gerichts: Die Behörden konnten bei der Zulassung des betreffenden Fahrzeugtyps nicht davon ausgehen, dass eine Funktion zur temporären Abschaltung der Abgasreinigung vorhanden war. Jenseits anderer Wertverluste oder Nutzungseinschränkungen würde dieses Szenario für Betroffene die größten finanziellen Verluste nach sich ziehen.

Quelle: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, DAWR (pt)
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