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Immobilienrecht und Mietrecht | 12.12.2017

Weihnachtsurteil

Keine Modernisierung zur Weihnachts­zeit

Mieter haben ein Recht auf stille und besinnliche Vor­weihnachts­zeit

Mieter müssen es nicht dulden, wenn Vermieter kurz vor Weihnachten Modernisierungs­maßnahmen in der Wohnung durchführen wollen. Dies hat laut kostenlose-urteile.de das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall kündigte der Vermieter mit Schreiben vom 8. Oktober 1993 an, dass er den Einbau einer Gasetagen­heizung einschließlich Gas­zuleitung aus dem Keller beabsichtige. Als Beginn der Modernisierungs­maßnahmen hatte er den 12. Dezember 1993 in seinem Ankündigungs­schreiben genannt und die voraus­sichtliche Dauer mit zehn Tagen, bis zum 22. Dezember, angegeben.

Mieter hat keine Duldungspflicht

Das Amtsgericht Köln meinte, dass der Mieter den Heizungs­einbau zu dem genannten Zeitpunkt nicht dulden musste. Der vorgesehene Zeitpunkt hätte bedeutet, dass die Arbeiten bis zwei Tage vor Weihnachten gedauert hätten, sofern es zu einem pünktlichen Abschluss der Arbeiten gekommen wäre.

Erheblicher Schmutz in der Vorweihnachtszeit nicht zumutbar

Der Mieter wäre in der Vor­weihnachts­zeit erheblichem Schmutz in der Wohnung ausgesetzt gewesen. Dies sei in der Vor­weihnachts­zeit ohne zwingenden Grund nicht zumutbar und müsse erst gar nicht näher erörtert werden, meinte das Gericht.

Keine Notwendigkeit

Eine Notwendigkeit, warum die Modernisierung gerade zum angegebenen Zeitpunkt stattfinden müsste, habe der Vermieter nicht dargelegt.

Mehr Weihnachtsurteile: Weihnachtlicher Ehekrach: Gebuchte Reise konnte nicht angetreten werden - Zur Einstandspflicht der Reiserücktrittsversicherung

Quelle: kostenlose-urteile.de/DAWR/ab
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