Wichtige im Jahr 2017 gesprochene Urteile aus dem Mietrecht – Teil I:
Einwurf einer Betriebskostenabrechnung in Briefkasten durch Vermieter an Silvestertag bis 18 Uhr ist fristgemäß
Wirft ein Vermieter am Silvestertag bis 18 Uhr die Betriebskostenabrechnung in den privaten Briefkasten des Mieters, so geht die Abrechnung fristgemäß zu. Denn mit Postzustellung muss auch an Silvester zwischen 8 und 18 Uhr gerechnet werden. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden (Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.05.2017, Az. 316 S 77/16).
Zulässiger Widerruf einer unbefristeten Untermieterlaubnis aufgrund langjährigen Wechsels des Lebensmittelpunkts des Hauptmieters
Eine ohne Rechtspflicht erteilte unbefristete Untermieterlaubnis kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die weitere Untervermietung aufgrund des langjährigen Wechsels des Lebensmittelpunkts des Hauptmieters und seines nicht absehbaren Rückkehrwillens für den Vermieter unzumutbar wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor (Landgericht Berlin, Urteil vom 22.03.2017, Az. 65 S 285/16).
Vermieter kann während Modernisierungsarbeiten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nach Abschluss der Arbeiten eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Vermieter berechtigt sei, während laufender Modernisierungsarbeiten eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und nach Abschluss der Arbeiten eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) zu verlangen. Er muss dabei nicht darauf hinweisen, dass die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Grundlage der nicht modernisierten Wohnung verlangt wird (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.03.2017, Az. 65 S 459/16).
Nichteinladung zu Wohnungsbesichtigungen aufgrund ethnischer Herkunft begründet Entschädigungsanspruch
Aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek geht hervor, dass ein Wohnungssuchender nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von drei Monatsmieten zusteht, wenn er aufgrund seiner ethnischen Herkunft nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wird (Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 03.02.2017, Az. 811b C 273/15).
Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar
Das Amtsgericht Dortmund vertritt die Ansicht, dass Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern nicht als Betriebskosten auf den Wohnungsmieter umgelegt werden können. Zudem sei eine Umlage der Wartungskosten dann nicht möglich, wenn der Mieter für die Wartung verantwortlich ist (Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 30.01.2017, Az. 423 C 8482/16).
Übernahme von Mietschulden „nach aktuellem Stand“ stellt keine ausreichende Verpflichtungserklärung des Jobcenters dar
Erklärt das Jobcenter, die Mietschulden einer Wohnungsmieterin „nach aktuellem Stand“ zu übernehmen, so stellt dies keine ausreichende Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle im Sinne von § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB dar. Die Mieterin kann daher erfolgreich auf Räumung und Herausgabe der Wohnung sowie zur Zahlung der rückständigen Miete verklagt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden (Landgericht Berlin, Beschluss vom 10.01.2017, Az. 67 S 408/16).
Mieter muss bei Streit über Wohnungsgröße im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens selbst Angaben zur Wohnfläche machen
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs müsse ein Wohnungsmieter Angaben zur Wohnfläche machen, wenn er im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens die vom Vermieter angegebene Wohnungsgröße für unrichtig hält. Dabei genüge es, dass Ergebnis einer laienhaften Vermessung anzugeben. Es genüge demgegenüber nicht, dass der Mieter die vom Vermieter vorgetragene Wohnfläche der gemieteten Wohnung lediglich bestreitet (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.08.2016, Az. VIII ZR 23/16).
Neben Grundmiete geschuldeter Zuschlag für Schönheitsreparaturen nicht zu beanstanden
Ist laut dem Mietvertrag über eine Wohnung neben der Grundmiete und der Betriebskostenvorauszahlungen auch ein Zuschlag für Schönheitsreparaturen geschuldet, ist dies nicht zu beanstanden. Der Zuschlag ist Bestandteil der Miete und stellt einen bloßen Hinweis auf die interne Kalkulation des Vermieters dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.05.2017, Az. VIII ZR 31/17).
Vermieter muss im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Schönheitsreparaturen die Farbwünsche des Mieters respektieren
Ist der Vermieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Farbwunsch mit Mehrkosten verbunden ist oder schützenswerte Vermieterinteressen entgegenstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor (Landgericht Berlin, Beschluss vom 23.05.2017, Az. 67 S 416/16).
Ungenehmigte Aufnahme der Lebensgefährtin in Mietwohnung rechtfertigt bei langjährig beanstandungsfreiem Mietverhältnis weder außerordentliche noch ordentliche Kündigung
Nimmt ein Wohnungsmieter seine Lebensgefährtin mit in die Wohnung auf, ohne zuvor den Vermieter um Erlaubnis gefragt zu haben, rechtfertige dies nach Auffassung des Landgerichts Berlin im Rahmen eines langjährig beanstandungsfreien Mietverhältnisses weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung. Es fehlt insofern jedenfalls an der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung (Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 16.05.2017, Az. 67 S 119/17).