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Mietrecht | 11.02.2013

Rechtsprechungsübersicht

Mietrecht und Nachbarrechts-Urteile: Rechtsprechung 2012 zu Heim und Garten

Die ARAG stellt Urteile vor, die Mieter, Vermieter und Hauseigentümer betreffen

Im letzten Jahr gab es einige interessante Urteile die Mieter, Vermieter und Hauseigentümer betreffen. Einige muten allerdings auch kurios an oder rufen sogar Kopfschütteln und Unverständnis hervor.

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Altglascontainer im Wohngebiet

Altglascontainer dürfen in einem Wohngebiet aufgestellt werden. Die Anwohner müssen die mit der Nutzung der Container verbundenen Geräusche hinnehmen. Das gilt auch dann, wenn sich nicht durchweg verhindern lässt, dass die Container außerhalb der vorgesehenen Einwurfzeiten genutzt werden (Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 15.12.2011, Az. 6 K 2346/09).

Kein Protokoll bei Mietminderung

Ein Mieter muss für eine Mietminderung nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, vortragen. Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm oder Schmutz muss der Mieter kein „Protokoll“ vorlegen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.02.2012, Az. VIII ZR 155/11).

Streupflicht auf den Nachbarn übertragen

Fährt ein Grundstückseigentümer in Urlaub, so kann er seinem Nachbarn die Räum- und Streupflicht anvertrauen. Der Grundstückseigentümer muss auch seinen Urlaub nicht unterbrechen, um den Nachbarn zu kontrollieren, wenn der Nachbar in den letzten 15 Jahren zuverlässig geräumt und gestreut hat (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.02.2012, Az. 11 U 137/11).

Gartenabfälle gelten als Müll

Wer zum Frühjahrsputz im Garten die anfallenden Abfälle in Wald und Flur entsorgt handelt illegal und riskiert eine Verwarnung und Bußgeld, warnt die ARAG. Denn Grünschnitt, Rasenschnitt und Gartenabfall gelten rechtlich als Müll und schaden der Natur, da der Nährstoffhaushalt gestört wird. Erlaubt sind von März bis September lediglich Pflegeschnitte, z.B. um Verkehrssicherheit von Wegen zu gewährleisten.

Kein Verzug der Mietzahlung

Der Mieter kommt mit der Mietzahlung an den Erwerber seiner Wohnung nicht in Verzug, solange weder Veräußerer noch Erwerber ihm den Eigentumswechsel nachweisen. Der Erwerber kann den Mietvertrag deshalb auch nicht wegen Zahlungsverzugs kündigen (AG Gelsenkirchen, Az.: 3a C 299/11).

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Umweg zur Mülltonne

Versperrt ein Nachbar entgegen eines eingetragenen Rechtes einem anderen den direkten Weg zur Mülltonnenanlage, kann darin noch kein Grund für eine einstweilige Verfügung gesehen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Zugang - auch beschwerlicher - über einen anderen Weg möglich ist (AG München, Az.: 133 C 2128/12).

Keine Erhöhung bei falscher Abrechnung

Der Vermieter ist nicht zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen berechtigt, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist. Laut ARAG argumentierten die Richter, dass der Vermieter ansonsten aus seiner eigenen Pflichtverletzung auch noch Vorteile ziehen könnte (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2012, Az. VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11).

Mieter muss 3-4 mal lüften

Einem Mieter kann es bei Schimmelbefall der Wohnung zugemutet werden, dass er die Wohnung drei bis vier Mal am Tag lüftet. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter berufstätig ist (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.02.2012, Az. 2-17 S 89/11).

Zu hohe Pflanzen müssen zurückgeschnitten werden

Auch Pflanzen, die hinter einer Sichtschutzwand stehen, dürfen nicht unbegrenzt in die Höhe wachsen. Übersteigen sie die Wand in der Höhe nicht unerheblich und beeinträchtigen sie damit den Nachbarn, hat dieser einen Anspruch auf Rückschnitt. Laut ARAG müssen die Pflanzen allerdings nur bis zur Höhe der Sichtschutzwand zurückgeschnitten werden (Amtsgericht München, Urteil vom 29.03.2012, Az. 173 C 19258/09).

Kündigung ohne Zahlungsklage

Die Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen eines Zahlungsrückstands mit Beträgen, um die der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen einseitig erhöht hat, setzt nicht voraus, dass der Mieter zuvor im Wege der Zahlungsklage in Anspruch genommen und rechtskräftig zur Zahlung der Erhöhungsbeträge verurteilt worden ist. Der Mieter vielmehr dadurch hinreichend geschützt, dass im Räumungsprozess geprüft werden muss, ob der Vermieter die Vorauszahlungen auf die von ihm festgesetzte Höhe anpassen durfte (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.07.2012, Az. VIII ZR 1/11).

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Fenster muss Fenster bleiben

Das Amtsgericht Tiergarten hat eine Vermieterin dazu verurteilt, die Nutzbarkeit von Fenstern in einer Mietwohnung wieder herzustellen, die durch den Neubau eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück verschlossen worden sind. Dem Argument der Vermieterin, es sei ihr unmöglich und unzumutbar, den Ursprungszustand wieder herzustellen, folgte der Richter nicht (Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 17.07.2012, Az. 606 C 598/11).

Keine Aufrechnung der Kaution

Ein Mieter kann während eines laufenden Mietverhältnisses nicht mit der an den Vermieter gezahlten Kaution gegen Mietrückstände aufrechnen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (Amtsgericht München, Urteil vom 14.02.2012, Az. 415 C 31694/11).

Eigenbedarf auch bei Gewerbe

Auch die Absicht des Vermieters, die Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, kann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012, Az. VIII ZR 330/11).

Keine Minderung wegen schlechtem Aussehen

Lediglich optische Beeinträchtigungen der Mietsache rechtfertigen keine Mietminderung. Denn dieser Mangel führt- beispielsweise Verfärbungen am Parkett - nur zu einer unerheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache (Amtsgericht München, Urteil vom 20.04.2012, Az. 474 C 2793/12). Mehr zum Thema Mietminderung in der DAWR Mietminderungstabelle 2013 (www.mietminderungstabelle.de).

Kein Schadensersatz ohne Anzeige

Tritt nach einer Mangelbeseitigung erneut der gleiche Mangel (hier: Schimmel) auf, muss der Mieter diesen wiederum seinem Vermieter anzeigen. Ansonsten verliert er sein Recht auf Schadenersatz (Amtsgericht München, Urteil vom 08.11.2011, Az. 431 C 20886/11).

ra-online/ARAG (pm/pt)

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