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Arbeitsrecht | 12.08.2016

Azubis

Frei­stellung für die Abschluss­prüfung: Minder­jährige Auszubildende haben Anspruch auf Sonder­urlaub

Recht auf Sonde­rurlaub ist im Jugend­arbeits­schutz­gesetz verankert

Minder­jährige Auszubildende haben vor der Abschluss­prüfung Anspruch auf einen Tag Sonder­urlaub. Darauf weist Rechtsanwalt Thilo Seelbach von der SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin hin.

Kein Sonderurlaub für volljährige Auszubildende

„Minderjährige Auszubildende haben laut Gesetz Anspruch auf einen freien Tag vor einer schriftlichen Abschlussprüfung“, erklärt Rechtsanwalt Seelbach aus Berlin, der zu diesem Thema eine ausführliche Rechtsfrage auf refrago.de beantwortet hat, in der er die genauen Voraussetzungen erläutert.

Volljährige Auszubildende müssen also auch am Tag vor der Abschlussprüfung arbeiten. „Dem Ausbildungsbetrieb steht es natürlich frei, auch volljährigen Auszubildenden am Tag vor der Abschlussprüfung frei zu geben,“ so Seelbach.

Siehe:

Quelle: DAWR/ab
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