Kein Sonderurlaub für volljährige Auszubildende
„Minderjährige Auszubildende haben laut Gesetz Anspruch auf einen freien Tag vor einer schriftlichen Abschlussprüfung“, erklärt Rechtsanwalt Seelbach aus Berlin, der zu diesem Thema eine ausführliche Rechtsfrage auf refrago.de beantwortet hat, in der er die genauen Voraussetzungen erläutert.
Volljährige Auszubildende müssen also auch am Tag vor der Abschlussprüfung arbeiten. „Dem Ausbildungsbetrieb steht es natürlich frei, auch volljährigen Auszubildenden am Tag vor der Abschlussprüfung frei zu geben,“ so Seelbach.
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