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Strafrecht und Verkehrsrecht | 07.03.2015

Peinlich

52,5 Jahre Fahrverbot: Amtsgericht Düsseldorf verhängt nach Ausparkunfall - versehentlich - 630 Monate Fahrverbot

Das Amtsgericht Düsseldorf verhängte gegen einen Autofahrer eine drakonische Strafe. Wegen eines Bagatell-Schadens beim Ausparken erließ es einen Strafbefehl mit einem Fahrverbot von 630 Monaten. Aus Versehen.

Einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge hatte ein Düsseldorfer Autofahrer beim Ausparken einen anderen Wagen angerempelt. Der Schaden betrug 1.350,29 Euro. Laut den Feststellungen der Staatsanwaltschaft soll der Mann danach den Unfallort verlassen haben. Daher verhängte das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den 49 Jahre alten Autofahrer einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 Nr. StGB). Es setzte in dem Strafbefehl eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30 Euro (= 750 Euro) sowie ein Fahrverbot von 630 Monaten fest.

52,5 Jahre ohne Führerschein

Laut Strafbefehl durfte der 49-Jährige also umgerechnet 52,5 Jahre kein Auto mehr fahren und hätte daher erst mit 101 Jahren einen neuen Führerschein beantragen können. Diese harte Strafe wollte der Mann, der beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, nicht akzeptieren.

Einspruch gegen Strafbefehl

Er nahm sich einen Anwalt und legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Infolge des Einspruch beschäftigte sich das Amtsgericht Düsseldorf diese Woche noch einmal mit dem Fall.

Richter ist die Sache peinlich

Dem zuständigen Richter, der den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl unterschrieben hatte, war die Sache auch ein bißchen peinlich. „Zum Glück haben Sie ja Einspruch eingelegt“, zitiert die Bild-Zeitung den Richter. So konnte der Richter die harte Strafe korrigieren.

Kein Fahrverbot mehr

Der Richter stellte das Verfahren schließlich gegen eine Geldzahlung von 600,- Euro ein. Ein Fahrverbot verhängte der Richter nicht mehr, denn eine Fahrerflucht, die dem Autofahrer zunächst vorgeworfen worden war, konnte nicht mehr nachgewiesen werden.

Quelle: DAWR/Bild-Zeitung/pt
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