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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 23.03.2017

Bußgeldb­escheid mit Fahrverbot

So können Sie ein Fahrverbot im Bußgeld­bescheid verhindern

Bei besonderen Härte­fällen kann ein Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße ersetzt werden

Einen Bußgeld­bescheid erhält man nie gerne, doch manchmal ist es schnell passiert. Meistens sind es Geschwindigkeits­verstöße, oder man hat die Gelbphase einer Ampel falsch ein­geschätzt und ist über rot gefahren.

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Fahrverbot droht bei nicht Einhaltung der Geschwindigkeit

In der Regel zahlt man einen Bußgeld­bescheid ohne Murren, auch wenn viele Bußgeld­bescheide fehlerhaft sind und sich eine anwaltliche Über­prüfung häufig lohnt.

Richtig schwierig wird es jedoch für viele Autofahrer, wenn ein Fahrverbot angeordnet wird. Ein solches droht z.B. schon dann, wenn man innerorts 31 km/h zu schnell war.

Für viele ist so ein Fahrverbot ein richtig schwerer Einschnitt, insbesondere wenn sie nicht nur auf ihr Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen, sondern insbesondere wenn man den Führer­schein auch für den Beruf selbst benötigt.

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot überprüfen lassen

Spätestens in dieser Situation sollten Sie den Weg zum Anwalt nicht scheuen. Denn nun sollte erst recht der Bußgeld­bescheid auf seine Richtigkeit überprüft werden und ansonsten geprüft werden, ob nicht zumindest das Fahrverbot umgangen werden kann.

Dies ist dann möglich, wenn dies für den Betroffenen eine besondere Härte darstellen würde. In solchen Fällen kann das Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße ersetzt werden. Hier ist es dann Aufgabe des Anwalts zu argumentieren.

Sind Sie beruflich auf den Führer­schein angewiesen?

Droht Ihnen im schlimmsten Fall ein Arbeits­platz­verlust?

Gibt es andere Gründe, die es recht­fertigen vom Fahrverbot abzusehen?

Häufig lassen sich hier gute Argumente finden, die die Behörde oder später den Richter überzeugen von einem Fahrverbot noch einmal abzusehen.

Fahrverbot mit einem Anwalt abwenden

Wenn Sie also einen Bußgeld­bescheid erhalten, der ein Fahrverbot vorsieht, dann zögern Sie nicht einen Anwalt einzuschalten. Sofern Sie rechts­schutz­versichert sind, übernimmt diese in der Regel die Anwalts­kosten.

Fristen für Einspruch beachten

Beachten Sie bitte, dass Sie nach Erhalt des Bußgeld­bescheides nur zwei Wochen Zeit haben, den Einspruch schriftlich bei der Behörde einzulegen. Es bringt hierbei überhaupt nichts, bei der Behörde anzurufen und über das Fahrverbot zu diskutieren.

Sind Sie von diesem Thema betroffen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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