Der steuerliche Grundfreibetrag wird 2016 um 180 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag wird 2016 um 96 Euro steigen. Grundlage dafür ist der 10. Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 30. Januar 2015.
Auch das Kindergeld wird 2016 wieder angehoben. Siehe: Erhöhung des Kindergelds ab 1.1.2016: Wie viel Kindergeld gibt es 2016 mehr?
Steuerliche Grundfreibetrag 2016
Der Grundfreibetrag 2015 beträgt 8.472 Euro. Mit Anhebung des Grundfreibetrages zum 1. Januar 2016 um 180 Euro beträgt der steuerliche Grundfreibetrag ab dem 1.1.2016: 8.652 Euro
Kinderfreibetrag 2016
Der Kinderfreibetrag 2015 beträgt 7.152 Euro (einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung). Mit Anhebung des Kinderfreibetrages zum 1. Januar 2016 um 96 Euro beträgt der Kinderfreibetrag ab dem 1.1.2016: 7.248 Euro