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Schulrecht | 22.07.2016

Anwaltsliste Schulrecht

Anwalt für Klage gegen Nichtversetzung: Welcher Anwalt hilft Schülern bei Widerspruch und Klage gegen die Nichtversetzung in die nächsthöhere Klasse / Jahrgangsstufe?

Rechtsanwalt berät Schüler und ihre Eltern bei der Nichtversetzung in die nächste Jahrgangsstufe

Der Albtraum eines jeden Schülers vor den Sommerferien ist die Nachricht über die Nichtversetzung in die nächste Klasse. Dies bedeutet einen tiefen Einschnitt für das Kind, das damit in eine neue Klasse kommt und insgesamt ein Jahr länger zur Schule gehen muss. Wenn die Nichtversetzung nicht gerechtfertigt erscheint, kann ein Rechtsanwalt Schüler und Eltern zu den rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Nichtversetzung beraten.

Die Klasse zu wiederholen, kann gute Gründe haben und sich für das Kind als sinnvolle Maßnahme herausstellen. Andererseits fällt es in manchen Fällen schwer, das „Sitzenbleiben“ hinzunehmen. Etwa, wenn es sich um eine knappe Entscheidung handelt und sich das Kind beispielsweise nur aufgrund vorübergehender Schwierigkeiten als Wackelkandidat zwischen zwei Noten befand.

Zu unterscheiden von der Nichtversetzung ist die Querversetzung: Das ist die Versetzung aufgrund nicht ausreichender schulischer Leistungen an eine andere Schulform (beispielsweise vom Gymnasium an die Realschule).

Verwaltungsrechtsweg gegen Entscheidungen der Schule

Die Entscheidung der Schule über Nichtversetzung und Querversetzung ergeht an öffentlichen Schulen in Form eines Verwaltungsakts, gegen den der Rechtsweg offen steht. Zu den Möglichkeiten eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann Sie Ihr Rechtsanwalt beraten.

Schulgesetze der Bundesländer

Nichtversetzung und Querversetzung sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt. Darin ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen sie auszusprechen sind. So kann die Versetzung unter Umständen etwa bei zwei mit der Note Mangelhaft im Zeugnis bewerteten Fächern versagt werden. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Ausgleichsmöglichkeiten, nach denen mit guten Noten schlechte Noten in anderen Fächern ausgeglichen werden können. Für einzelne besonders wichtige Fächer wie Mathematik gibt es darüber hinaus Sonderregelungen, nach denen für diese Fächer kein Ausgleich möglich ist.

Hält Zeugnisnote gerichtlicher Überprüfung stand?

Letztlich hängt demnach alles von der Leistungsermittlung der Lehrer ab. Die Noten im Jahreszeugnis setzen sich stets aus einer Vielzahl einzelner Leistungen wie der mündlichen Note und der Benotung einzelner Klausuren, Hausarbeiten und Tests zusammen.

Bereits bei der Notengebung kann es zu Fehlern kommen. Auch kann bei der Ermittlung der Gesamtnote ein Fehler unterlaufen. Etwa, indem der Lehrer die einzelnen Teilnoten falsch gewichtet und etwa einer mündlichen Note mehr Gewicht einräumt, als gesetzlich vorgesehen.

Notengebung bei Krankheit

Schülern mit körperlichen Einschränkungen kann für schriftliche Prüfungen zusätzliche Bearbeitungszeit zustehen, um den körperlichen Nachteil auszugleichen. Verstöße dagegen können rechtlich angegriffen werden.

Diskussionswürdig kann die Notengebung auch sein, wenn der Schüler längere Zeit krank war und dies nicht ausreichend berücksichtigt wurde bzw. aufgrund der Krankheit nicht ausreichend viele Klausuren bzw. Klassenarbeiten mitgeschrieben wurden. So kann ein Recht auf eine Nachprüfung bestehen. Bietet die Schule keine solche Nachprüfung an, kann die daraufhin ergehende schlechte Benotung in einem Verwaltungsverfahren möglicherweise revidiert werden.

Rechtsanwalt für Schulrecht

Wer beabsichtigt, gegen die Entscheidung der Schule über Nichtversetzung oder Querversetzung rechtlich vorzugehen, kann sich an einen Rechtsanwalt für Schulrecht wenden. Dieser kann die Rechtslage prüfen und zu den Erfolgsaussichten und Kosten eines verwaltungsrechtlichen Vorgehens gegen die Schule beraten.

Fristen beachten

Dabei ist als Erstes an die Fristen des Verwaltungsrechts zu denken. Gegen die Entscheidung der Schule in Form des Verwaltungsakts ist fristgerecht Widerspruch einzulegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden mit dem Zielt, dass der Bescheid über die Nichtversetzung oder Querversetzung aufgehoben wird und die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ausgesprochen wird bzw. die Schule zur Neubescheidung verpflichtet wird.

Das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht

Da das neue Schuljahr bereits nach dem sechswöchigen Intermezzo der Sommerferien beginnt, kann eine gerichtliche Entscheidung in einem solchen Verwaltungsverfahren in der Regel nicht rechtzeitig erfolgen. Deshalb kann zusätzlich die Durchführung eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht geboten sein, in dem Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung durch das Gericht gestellt wird. In einem solchen Eilverfahren kann das Gericht zur Wahrung der Rechte des Schülers anordnen, dass dieser vorläufig – also bis zur Entscheidung in der Hauptsache – in die nächsthöhere Klasse versetzt wird.

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