[25.09.2020] 



Ein musikalisch hochbegabtes Kind aus Brandenburg muss vorerst nicht mehr zur Schule gehen, sondern darf von seinen Eltern zu Hause unterrichtet werden. Die Förderung der musikalischen Hochbegabung des sechsjährigen Kindes sei ein ausreichender Grund für die Freistellung, urteilten die Richter, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) mitteilte.