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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 14.04.2016

Widerrufs­joker

Anwalt zum Ende des Widerrufsjokers - Darlehen noch bis zum 21.06.2016 widerrufen

Widerrufs­recht endet künftig ein Jahr und 14 Tage nach Vertrags­abschluss

Wer noch den Widerruf seines Darlehens erklären möchte, sollte jetzt handeln. Der Bundestag hat das Aus für den Widerrufs­joker beschlossen. Der Widerruf von zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilien­darlehen ist nun nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.

Hintergrund für das Ende des „ewigen Widerrufsrechts“ ist die Umsetzung der EU- Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Diese besagt, dass bei neu abgeschlossenen Immobilien­darlehen das Widerrufs­recht spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Vertrags­abschluss erlischt. Der Gesetzgeber hat die Richtlinie auch auf Alt­verträge ausgeweitet. Die Konsequenz ist, dass der Widerrufs­joker nur noch bis zum 21. Juni 2016 gezogen werden kann.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung war Voraussetzung für „ewiges Widerrufsrecht“

Bislang galt für Immobilien­darlehen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, das sog. „ewige Widerrufs­recht“, d.h. die Verträge konnten auch etliche Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufs­belehrung verwendet hat. Nach Unter­suchungen der Verbraucher­zentrale Hamburg ist das bei rund 80 Prozent der Immobilien­finanzierungen der Fall. Für den Verbraucher bietet der Widerruf die günstige Gelegenheit umzuschulden und von den anhaltend niedrigen Zinsen zu profitieren. Das ist auch nach wie vor möglich. Allerdings sollten die Verbraucher rechtzeitig handeln.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Für die Kredit­institute ist der Widerruf der Alt­verträge ein denkbar schlechtes Geschäft. Daher liegt es nahe, dass das Ende des „ewigen Widerrufs­rechts“ auch auf Druck der Banken zu Stande gekommen ist. Denn zur Umsetzung der EU-Wohn­immobilien­kredit­richtlinie wäre dies nicht nötig gewesen. Allerdings ist der Widerruf nach wie vor möglich, wenn die Verbraucher jetzt rechtzeitig handeln. Schon kleine Abweichungen von den jeweils gültigen Muster­belehrungen können zu einer fehler­haften Widerrufs­belehrung führen. Die Konsequenz ist in der Regel, dass der Darlehens­vertrag widerrufen werden kann. Etliche Gerichte haben in Sachen Kredit­widerruf schon verbraucher­freundlich entschieden. Es ist jetzt zwar damit zu rechnen, dass die Banken auf Zeit spielen und einen Widerruf nicht anerkennen werden. Aber davon sollten sich die Verbraucher nicht entmutigen lassen und ihre Chance jetzt noch nutzen.

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