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Bank kündigt Darlehen
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine Kreissparkasse ihren Kunden Verbraucherdarlehen gewährt. Nach dem diese mit den Zahlungen in Verzug gerieten, kündigte das Geldinstitut die Darlehen und verlangte zusätzlich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Um eine Zwangsvollstreckung abzuwenden, wurde die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt. Später klagte der Verbraucher auf Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung nebst Zinsen.
Der BGH sorgt für Klarheit in Sachen Vorfälligkeitsentschädigung
War die Klage in den Vorinstanzen nicht von Erfolg gekrönt, gab der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs den Verbrauchern Recht. Die Frage, ob eine Bank im Falle einer außerordentlichen Kündigung eines Verbraucherdarlehens wegen Zahlungsverzugs des Kunden auch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, war in der Rechtsprechung lange umstritten. Der BGH sorgte nun für Klarheit. In diesen Fällen habe das Kreditinstitut lediglich den Anspruch auf die Zahlung der Verzugszinsen und nicht auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Vereinbarter Vertragszins darf nicht zur Schadensermittlung herangezogen werden
Der Senat stellte klar, dass in diesen Fällen der vereinbarte Vertragszins zur Schadensermittlung nicht herangezogen werden dürfe. Dies habe der Gesetzgeber grundsätzlich ausgeschlossen. Die Besserstellung des Darlehensnehmers sei dabei bewusst in Kauf genommen worden. Diese Rechtsprechung lässt sich auch Immobiliendarlehen anwenden.
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Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer
Die Entscheidung des BGH ist für den Verbraucher eine enorme finanzielle Erleichterung. Denn nun muss er „nur“ noch das Darlehen zzgl. der Verzugszinsen zurückzahlen und keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank mehr leisten. Das kann, besonders bei Immobiliendarlehen, den Verbraucher ggfs. auch vor einer Zwangsversteigerung oder Privatinsolvenz bewahren. Unter Beachtung der Verjährungsfristen können Verbraucher, die nach der Kündigung ihres Darlehens durch die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sich diese nun zurückholen.
Bei Problemen mit der Ratenzahlung sollte Möglichkeit des Widerrufs geprüft werden
Wer Probleme hat, die Raten für sein Darlehen zu zahlen, kann auch die Möglichkeit des Widerrufs prüfen lassen. Nach einem erfolgreichen Widerruf ist eine Umschuldung zu den derzeit niedrigen Zinsen möglich. Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt, können Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden.
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