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Allgemeines Zivilrecht und Verkehrsrecht | 23.04.2017

Schmerzensgeld

Beweislast und Beweispflichten bei Schmerzensgeld

Was müssen Opfer eines Unfalls oder einer Körperverletzung beweisen, um ihren Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen?

Schmerzensgeld ist die Entschädigung für immaterielle Schäden in Geld. Bei Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit, der Freiheit, der Persönlichkeitsrechte oder der sexuellen Selbstbestimmung kann das Opfer Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld haben. Um diesen rechtlich durchzusetzen, stehen die Betroffenen in der vollen Beweispflicht.

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Schmerzensgeldansprüche werden häufig im Nachgang zu einem Verkehrsunfall, bei dem Personen verletzt wurden, geltend gemacht. Schmerzensgeld kommt auch bei Beleidigungen, Mobbingattacken oder Rufschädigungen im Internet in Betracht. Viel diskutiert werden auch immer wieder Schmerzensgeldklagen Prominenter, die sich gegen rechtswidrige, persönlichkeitsverletzende Presseberichterstattung zur Wehr setzen – etwa als Entschädigung für die Veröffentlichung unerlaubt aufgenommener Fotos aus ihrem Privat- oder Intimleben.

Verletzter trägt die volle Beweislast

Ein großes Problem bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld ist die Beweislast, die der Verletzte trägt. Denn im zivilrechtlichen Verfahren ist es üblich, dass derjenige, der etwas zu seinen Gunsten behauptet, dies auch beweisen muss.

Schuld des Anspruchsgegners und die Verletzungsfolgen sind zu beweisen

Opfer eines Unfalls oder einer Körperverletzung tragen eine doppelte Beweispflicht Sie müssen zum einen die Schuld des Anspruchsgegners an der Verletzung nachweisen – im Fall des Verkehrsunfalls also die Schuld des Unfallgegners an dem Unfall. Zum anderen müssen Opfer eines Verkehrsunfalls beweisen, dass die Verletzungen und die Verletzungsfolgen, für die das Schmerzensgeld verlangt wird, eine ursächliche Folge der in Rede stehenden schuldhaften Handlung sind – dass im Fall des Verkehrsunfalls also die Verletzung auf dem Unfall beruht nicht etwa schon zuvor bestanden hat.

Der Verletzte allein ist dafür verantwortlich, alle Tatsachen, die für die Bewertung des Schmerzensgeldanspruchs eine Rolle spielen, vorzutragen und zu beweisen, wobei er sich natürlich der Hilfe eines Rechtsanwalts bedienen kann.

Detaillierte Darlegung und Beweisführung von Schuldfrage und Unfallfolgen

Diese damit einhergehenden Darlegungspflichten sind sehr ernst zu nehmen. Denn die Schmerzensgeldhöhe hängt ganz entscheidend vom Vortrag des Verletzten zu den erlittenen Beeinträchtigungen ab. Dies erfordert einen detaillierten Vortrag (Juristen sprechen von „substantiiertem Sachvortrag“) zu den Folgen des Unfalls bzw. der Verletzung. Worin bestehen die Schmerzen genau, wie schwer sind sie, wie ist die Heilung verlaufen, und wie stark wird das Alltagsleben dadurch beeinträchtigt?

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Vortrag zu den Verletzungsfolgen entscheidet über Schmerzensgeldhöhe

Ein komplizierter Heilungsverlauf, chronische Schmerzen, eine irreversible Gesundheitsschädigung, lange Krankenhausaufenthalte und Beeinträchtigung des Soziallebens sind immer Faktoren, die sich auf die Bemessung des Schmerzensgeldes auswirken. Die detaillierte Darstellung dieser Punkte unter Angebot der erforderlichen Beweise wie Zeugenaussagen und insbesondere das Angebot der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens entscheiden über den Erfolg eines solchen Schmerzensgeldverfahrens.

Siehe auch:

Quelle: DAWR/we
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