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Steuerrecht, Verkehrsrecht und Verbraucherrecht | 31.01.2017

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Februar 2017

Am 1. Februar 2017 treten zahlreiche Gesetzes­änderungen in Kraft

Die Umzugskostenpauschale steigt wie in jedem Jahr. Beim Transport von Rollstuhlnutzern gilt die erweiterte Gurtpflicht. Hautcremes dürfen keinen allergieauslösenden Wirkstoff enthalten. Diese und weitere Neuregelungen treten im Februar in Kraft.

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Erhöhung der Umzugskostenpauschale

Die Umzugskostenpauschale steigt zum 1. Februar 2017 erneut an: Für Singles steigt die Pauschale um 18 Euro auf 764 Euro, für Verheiratete und Lebenspartner um 31 Euro auf 1.528 Euro.

Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer

Zum 1. Februar 2017 wird ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlnutzer befördern und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer müssen in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein. Die Regelung gilt seit Juni 2016, wird jedoch erst jetzt geahndet: Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro.

Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Unternehmen sind ab 1. Februar verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob sie sich an einer Verbraucherstreitbeilegung beteiligen. Dann muss die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle angegeben werden. Online-Händler müssen den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zur Verfügung stellen.

Konservierungsstoff für Hautcremes verboten

Künftig darf der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon, der oft Allergien auslöst, nicht mehr in Hautcremes und Lotionen eingesetzt werden. Das Verbot gilt für sämtliche Kosmetikprodukte, die ab 12. Februar in den Handel kommen.

Siehe auch:

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Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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