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Reiserecht und Versicherungsrecht | 30.03.2015

Gute Reise

Reiseversicherungen: Welche Versicherungen sind sinnvoll, was ist zu beachten und was ist der Unterschied zwischen einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer die Reiseabbruchversicherung?

Braucht man beim Reisen eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Reiseabbruchversicherung und eine Reisegepäckversicherung und was muss man diesebezüglich beachten und wissen? Mathias Zunk Versicherungsexperte beim Verbraucherservice des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt Antworten auf Fragen rund um die Reiseversicherung udn wie sich Urlauber vor und während der Reise absichern können.

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Herr Zunk, welche Versicherungen sind für Urlauber empfehlenswert?

Mathias Zunk: Die zentralen Versicherungen rund um den Urlaub sind sicher die Reiserücktrittskosten- und die Reiseabbruchversicherung. Die Erste übernimmt die Stornogebühren, wenn ein Urlauber seine Reise nicht antreten kann. Die Zweite schützt, wenn die Reise frühzeitig beendet werden muss. Eine Zahlung setzt aber immer voraus, dass der Versicherte triftige Gründe hat.

Welche Gründe erkennen die Versicherungen an?

Zunk: Der Klassiker ist ein Unfall oder eine schwere Erkrankung des Versicherten. Darüber hinaus greift die Reiserücktrittskostenversicherung außerdem, wenn eine schwere Krankheit einen engen Angehörigen trifft oder dieser stirbt. Wichtige Gründe liegen auch vor, wenn der Versicherte unerwartet betriebsbedingt seinen Arbeitsplatz verliert oder wenn sein Zuhause durch einen Brand, eine Überschwemmung oder einen Einbruch erheblichen Schaden genommen hat. Es gibt aber auch zumindest einen erfreulichen Grund: War der Versicherte bei Buchung der Reise arbeitslos und erhält überraschend ein Jobangebot, greift auch hier der Versicherungsschutz.

Was muss ich im Falle eines Falles beachten?

Zunk: Der Versicherte muss den Grund für den Reiserücktritt oder für den Abbruch auf jeden Fall belegen, etwa durch ärztliche Atteste. Wichtig ist außerdem, den Reiseveranstalter so schnell wie möglich über den Reiserücktritt zu informieren – bei verzögerter Meldung erhöhen sich die zeitlich gestaffelten Stornogebühren.

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Wer zahlt, wenn ich im Urlaub einen Arzt aufsuchen muss?

Zunk: Wer ins Ausland fährt, sollte auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung haben. Die Kosten für Arztbesuche oder einen Krankenhausaufenthalt werden von den gesetzlichen Krankenkassen nämlich nur dann übernommen, wenn man in Europa unterwegs ist oder ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Reiseland besteht. Anders als die Krankenkassen zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung je nach medizinischer Einschätzung auch den Rücktransport nach Deutschland – und diese Kosten können im Zweifel sehr hoch sein.

Und was ist mit dem Gepäck?

Zunk: Eine Reisegepäckversicherung schützt den sogenannten „persönlichen Reisebedarf“, also vereinfacht gesagt alles, was man gemeinhin in den Urlaub mitnimmt. Das sind in erster Linie natürlich Koffer und Taschen samt Inhalt, aber auch die Sportausrüstung und elektronische Geräte können versichert werden. Werden diese Dinge gestohlen, müssen sich die Urlauber eine Liste der verschwundenen Gegenstände von der örtlichen Polizei bestätigen lassen.

Siehe auch:

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Quelle: DAWR/GdV/pt
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