Am vergangenen Freitag wurde veröffentlicht, dass der Volkswagen-Konzern bereit ist, die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge von US-amerikanischen Käufern zurückzukaufen. Der Rückkauf soll zu dem Wert der Fahrzeuge vor Bekanntwerden des Abgasskandals im vergangenen September erfolgen. Ferner soll jeder Betroffene US-Bürger 5.000 USD als pauschalierten Schadenersatz erhalten. Für deutsche und europäische Kunden verschließt sich der Konzern hingegen nach wie vor jeglichen Einigungsbemühungen. Vielmehr werden die Ansprüche der Kunden in Bausch und Bogen zurückgewiesen. Großkanzleien werden stattdessen damit beauftragt, dafür zu sorgen, dass nach Möglichkeit sämtliche Klagen abgewiesen werden.
„Fakt ist, dass hier ein vollkommen gleichartiger Sachverhalt ungleich behandelt wird. Der Grund liegt darin, dass die deutschen Behörden ihren Aufgaben nur unzureichend nachkommen und nicht wie die amerikanischen Umweltbehörden Druck auf den Hersteller ausüben sondern ihm als Steigbügelhalter dienen, wo es nur geht,“ bemängelt die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich das Verhalten der deutschen Behörden.
Dass Volkswagen vorhat auch deutsche Autofahrer zu entschädigen, ist bisher nicht ersichtlich. Wer in Deutschland vom Abgasskandal betroffen ist, kann sich aber wehren.
Was können vom VW-Abgasskandal Geschädigte tun?
Wenn Sie als Autokäufer oder als VW-Aktionär vom Abgasskandal betroffen sind, dann können Sie sich u.a. an diese Rechtsanwälte wenden.
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