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Familienrecht | 14.12.2017

Weihnachts­urteil

Keine Weihnachts­geschenke vom Vater - Gericht entzieht Vater das Sorgerecht für die Kinder

Des­interesse des Vaters führte zur Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts

(Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 27.02.2002, Az. 10 UF 743/01)

Einem von den Kindern getrennt lebenden Vater kann das Sorgerecht entzogen werden, wenn er kein großes Interesse für die Belange der Kinder zeigt. Schenkt er ihnen zu Weihnachten keine Geschenke, kann dies ein wichtiges Indiz für die Vernach­lässigung der Kinder darstellen. Das geht laut kostenlose-urteile.de aus einem Beschluss des Ober­landes­gerichts Dresden hervor.

Im Fall stritt ein getrennt lebendes Elternpaar um das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder. Seit der Trennung lebten die Kinder bei der Mutter. Diese beantragte, ihr das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu übertragen.

Vater nicht an eine engere Bindung interessiert

Dem stimmte das Oberlandes­gericht zu. In den Gründen führte das Gericht aus, dass der Vater nicht an der Entwicklung der Kinder teil­genommen habe und sich nicht um Erziehungs­fragen gekümmert habe. Auch an einer engen Beziehung zu den Kindern im Rahmen des Umgangs­rechts sei er nicht interessiert gewesen. So kamen in der Vergangenheit immer die Kinder zu ihm, nicht aber er zu ihnen. Auch während des Umgangs mit den Kindern habe er kein großes Interesse gezeigt. Er erkundigte sich nicht nach deren Sorgen und habe nichts mit ihnen unternommen. Schließlich bereitete er ihnen keine Freude. Zu Weihnachten hätten sie keine Geschenke von ihm bekommen.

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Quelle: kostenlose-urteile.de/DAWR/ab

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