wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht | 06.06.2017

Wohnungs­mängel

Mängela­nzeige: Mieter muss Mängel im Zweifel auch mehrfach anzeigen

Kommt der Mieter seiner Anzeige­pflicht nicht nach, darf er nicht einfach die Miete mindern

Der Vermieter ist verpflichtet, Mängel wie Schimmel in der Wohnung oder im Haus zu beseitigen.

Werbung

Vermieter muss über Mangel informiert werden

Der Mieter muss ihn jedoch über den Mangel informieren - im Zweifel auch mehrfach. Das gilt vor allem, wenn ein Vermieter auf eine Mängela­nzeige des Mieters hin Maßnahmen zur Beseitigung unternimmt und sich danach heraus­stellt, dass diese nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. Unterlässt der Mieter dann eine solche Anzeige, kann er nicht einfach weiter die Miete mindern. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Im Zweifel muss er bei zu großem Zahlungs­rückstand sogar mit der Kündigung rechnen.

Recht auf Mietminderung

Grund­sätzlich müssen Mieter Mängel nicht hinnehmen. Sie können ihren Vermieter auffordern, den Mangel zu beseitigen. Und sie haben das Recht, die Miete für die Zeit zu mindern, in der ein Mangel besteht (siehe 10 wichtige Tipps zur Mietminderung).

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4186

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4186
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!