Das Wichtigste vorab: Seit Juni dieses Jahres gilt bei online bestellter Ware europaweit ein einheitliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt, sobald man die Ware erhalten haben. Bedenken sollte man diese Frist unbedingt, damit sie nicht am Heiligabend bereits verstrichen ist. Denn wenn das Geschenk dann nicht den gewünschten Anklang findet, man es aber bereits mehr als 14 Tage zuvor geliefert bekommen hat, kann man es in der Regel nicht mehr zurückgeben. Allerdings bieten viele Unternehmen zur Weihnachtszeit eine verlängerte Widerrufsfrist an. Das Widerrufsrecht gilt übrigens nicht, wenn man im Internet etwas von einer Privatperson kauft. Auch bei Hotelübernachtungen, Konzerttickets oder speziell auf Ihren Wunsch gefertigten Produkten (z. B. Fotoalben mit Familienbildern) hat man keinen Anspruch auf Widerruf.
Änderung bei den Rücksendekosten
Seit Juni 2014 müssen Verbraucher die Rücksendekosten tragen – vorausgesetzt, der Online-Händler hat hierüber auf seiner Webseite (etwa in den AGB) korrekt informiert. Viele Händler übernehmen jedoch immer noch auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten.
Vorsicht vor Betrügern
Schützen sollten sich Verbraucher vor betrügerischen Händlern. Gesunde Skepsis ist bei Angeboten angebracht, die zu schön sind, um wahr zu sein. Man sollte vor einer Bestellung auf jeden Fall das Impressum des Online-Shops kontrollieren. Im Zweifel sollte man nicht im Vorfeld per Banküberweisung bezahlen. Und es ist auch sehr hilfreich auf empfehlenswerte Gütesiegel zu achten. Gütesiegel sind ein gutes Zeichen, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt.
ra-online/EZV (pm/pt)