wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht | 01.02.2019

Miet­minderungst­abelle 2019

Miet­minderungst­abelle 2019 – aktuelle Tabelle zur Höhe zulässiger Miet­minderungen bei Mängeln in der Mietwohnung

Rechtsprechungs­überblick zur Miet­minderung bei Miet­mängeln

Was tun bei Mängeln in der Mietwohnung, die der Vermieter nicht rechtzeitig beseitigt, obwohl er dazu verpflichtet ist? In vielen Fällen ermöglicht das Mietrecht betroffenen Mietern die Minderung ihrer monatlichen Miete. Mit der Mietminderungstabelle 2019 können Mieter einfach und schnell die Höhe des Betrags, um den sie die Miete mindern dürfen, ermitteln. Wir haben viele aktuelle Entscheidungen deutscher Gerichte in die Mietminderungstabelle 2019 eingearbeitet. Die Tabelle bietet somit einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Hier geht es zur aktuellen Mietminderungstabelle 2019.

Die Höhe der erlaubten Miet­minderung stellt Mieter bei Mängeln in ihrer Wohnung regelmäßig vor große Probleme. Denn einerseits will man keine zu hohe Miete bezahlen und außerdem den Vermieter durch die Miet­minderung zur Beseitigung der Mängel motivieren. Anderer­seits entstehen bei zu hohen Miet­minderungen Miet­schulden, die den Vermieter wiederum zur Kündigung berechtigen können. Deshalb ist vor der Minderung der Miete genau zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine Miet­minderung rechtlich zulässig ist.

Minderung der Brutto-Warmmiete - Wann ist Mietminderung angemessen?

Die Mietminderungstabelle 2019 gibt die Minderungs­werte in Prozent an. Um diesen Wert kann die monatliche Brutto-Warmmiete bei zulässiger Miet­minderung reduziert werden. Für die Höhe der zulässigen Miet­minderung gibt es keine starren gesetzlichen Vorgaben. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Landet der Fall vor Gericht – etwa weil der Vermieter auf Nachzahlung der geminderten Beträge klagt oder das Miet­verhältnis infolge der vermeintlichen Miet­schulden gekündigt hat – so entscheidet der Richter über die Rechtmäßigkeit der vorgenommenen Mietminderung, d.h. darüber, ob überhaupt ein zur Minderung berechtigender Mangel vorliegt und in welcher Höhe deshalb die Miete gemindert werden durfte.

Diese Einzelfall­betrachtung macht es Mietern nicht gerade leicht, den genauen Minderungs­betrag zu bestimmen. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist in vielen Fällen empfehlens­wert.

Die Mietminderungstabelle 2019

Jedoch können sich Mieter mit der Miet­minderungs­tabelle 2019 einen Überblick über Minderungs­beträge in vergleichbaren, bereits gerichtlich entschiedenen Mietrechts­streitigkeiten verschaffen. Die Miet­minderungs­tabelle hat keine Gesetzes­kraft und es ist zu berücksichtigen, dass jeder Fall individuell zu bewerten ist. Jedoch vergleichen auch Richter und Anwälte bereits ergangene Urteile mit dem eigenen Verfahren, um die zulässige Miet­minderung zu ermitteln. Wurde in einem identischen Sachverhalt bereits eine konkrete Minderungs­höhe aus­geurteilt, so kann dies als Argument dafür dienen, diesen Betrag zu übernehmen.

Sortierung nach Mietmängeln und Höhe der Mietminderung

Die Mietminderungstabelle 2019 listet die Minderungs­beträge nach Art des Mietmangels wie etwa Ausfall der Heizung oder Feuchtigkeit in der Wohnung sowie nach der Höhe der Miet­minderung auf und zitiert die entsprechende gerichtliche Entscheidung, in der die Miet­minderung zugesprochen wurde. Wer nähere Angaben zu der Gerichts­entscheidung und dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt erhalten möchte, kann sich anhand der Verlinkung auf die detaillierte Zusammen­fassung der Entscheidung über Entscheidungs­gründe informieren und prüfen, inwieweit der eigene Fall damit vergleichbar ist.

Neue Gerichtsentscheidungen eingearbeitet

Wir haben viele einschlägige Gerichts­entscheidungen des vergangenen Jahres in die Miet­minderungst­abelle 2019 eingearbeitet und erweitern die Tabelle kontinuierlich. Damit befindet sich die Miet­minderungst­abelle 2019 auf dem aktuellen Stand.

So finden Sie beispiels­weise das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.08.2017 (Az. 65 S 362/16) neu in der Tabelle. Danach kann ein Mieter eine Miet­minderung von 3 % beanspruchen, wenn nachts Nikotin­geruch in sein Schlaf­zimmer zieht, weil ein anderer Mieter unterhalb seines Schlaf­zimmers raucht. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin der unten liegenden Wohnung in der Nachtzeit aus dem Fenster ihres Schlaf­zimmers rauchte und dadurch Nikotin­geruch durch die geöffneten Fenster des Schlaf­zimmers des oben gelegenen Mieters gelangte.

Ein Mieter kann keine Miet­minderung beanspruchen, wenn er plötzlich auf Mülltonnen schauen muss, weil der Vermieter den Mülltonnen-Platz hat verlegen lassen, entschied das Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel mit Urteil vom 13.10.2017 (Az. 31 C 156/16). Geht von einem Mülltonnen-Platz eine rein optische Beeinträchtigung aus, besteht kein Recht zur Miet­minderung nach § 536 Abs. 1 BGB. Ohne zusätzliches Vorliegen einer Geruchs- oder Lärm­beeinträchti­gung besteht lediglich ein unerheblicher Mietmangel.

Neu in der Miet­minderungs­tabelle ist auch das spannende Verfahren des Landgerichts Berlin, Urteil vom 01.03.2018 (Az. 67 S 342/17), wonach eine Miet­minderung von 10 % in Betracht kommt, wenn durch ein kaputtes Küchenrohr eine Geruchs­belästigung entsteht.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.08.2017 (Az. 33 C 1251/17 (76)) hat entschieden, dass kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus einen Mietmangel darstellt, welcher eine Minderung der Miete um 10 % recht­fertigt.

Eine Miet­minderung von 10 % können Mieter verlangen, wenn aus dem Wasserhahn braunes Wasser kommt und sich das Kalt­wasser­ nicht regulieren lässt, entschied das Amtsgericht Münster mit Urteil vom 21.11.2017 (Az. 7 C 4009/15).

Aufsehen erregte auch das folgende Mietminderungs­urteil.

Siehe auch:

Quelle: DAWR/pt
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#6187

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d6187
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!