Mietminderung bei Schimmel wegen optischer Mängel und Gerüche:
Bei optischen Mängeln durch Schimmel und leichter Geruchsbelästigung reicht die Mietminderung erfahrungsgemäß von 5-20 %, je nach Größe der betroffenen Fläche oder Intensität des Geruchs. Es kann hier aber auch extreme Fälle geben. Wenn der Geruch wegen Schimmels sehr penetrant ist und sich auf alle wichtigen Räume der Wohnung ausdehnt, sind Minderungsquoten von bis zu 90 % denkbar. In einem Fall, der allerdings Lösungsmittelgeruch betraf, erkannte das Amtsgericht Schöneberg eine Mietminderung wegen Geruchsbelästigung von 90 % (Urteil vom 27.3.1996, Aktenzeichen: 6 C 32/92).
Mietmindung bei Gesundheitsgefahren durch Schimmel
Schimmelbelastungen können je nach Intensität und Gefährdung für die Mieter und je nach Krankheitsbild bis zu einer Mietminderung von 100 % führen. Eine Mietminderung von 100 % (Mietreduzierung auf „0“) wird dann gegeben sein, wenn der Schimmel nachweisbar zu einer Unbewohnbarkeit der Wohnung führt. In einem Fall, in dem das Gericht eine Minderungsquote von 100 % erkannte, waren Bewohner der betroffenen Wohnung nachweislich lebensbedrohlich durch den Schimmel erkrankt.
Urteile und Mietminderungsquoten:
Häufig sprechen die Gerichte im Fall eines betroffenen Zimmers etwa 10-15 % Mietminderung zu (Schimmel an nasser Küchenwand, Landgericht (LG) Berlin, Urteil vom 15.10.2010, 65 S 136/10), wenn der Schimmel vereinzelt an verschiedenen Stellen nicht großflächig auftritt ebenfalls etwa 10-15 % (Landgericht Berlin, Urteil vom 22.10.2010, Az. 63 S 690/09 – Minderungsquote nicht zugestanden) zu und im Fall von Schimmelbildung im Schlafzimmer der Eltern und im Kinderzimmer bis zu 50 % in den Wintermonaten (in denen der Schimmelbefall besonders stark war) (Amtsgericht Bremen, Urteil vom 16.5.2003, Aktenzeichen: 7 C 107/02).
Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile:
- Teil 1.: Was ist Schimmel in der Wohnung und wann entstehen Schimmelpilze und was sind Wärmebrücken?
- Teil 2.: Welche Schimmelpilzarten sind toxisch?
- Teil 3.: Wann kann wegen Schimmels die Miete gemindert werden?
- Teil 4.: Nicht gefährlicher Schimmel: Kann die Miete auch gemindert werden, wenn der Schimmel nicht toxisch ist?
- Teil 5.: Mietmindung wegen gefährlichen Schimmels: Kann die Miete gemindert sein, wenn der Schimmel (Schimmelpilze) zwar toxisch ist, aber niemand durch den Schimmel erkrankt ist?
- Teil 6.: Mietmindung wegen gefährlichen Schimmels: Was muss der Mieter beweisen, damit das Gericht eine Mietminderung feststellt? Wie ist die Beweislastverteilung vor Gericht?
- Teil 7.: Fristlose Kündigung wegen Schimmel in der Wohnung: Wann kann der Mieter wegen des Schimmels fristlos kündigen? Welche Voraussetzungen hat die Rechtsprechung entwickelt?
- Teil 8.: Schimmel in der Wohnung: Wer trägt die Kosten für eine Feuchtigkeitsmessung oder einen vereidigten Raumluftgutachter?