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Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht und Waffenrecht | 31.07.2017

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August 2017

Am 1. August treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft

Im Juli und August gibt es einige Gesetzesänderungen. Einbrecher sollen härter bestraft werden. Heiraten ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Wer illegale Waffen besitzt, darf diese straffrei abgeben. Mieter können künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren. Mehr Transparenz bei Gehältern soll Entgeltdiskriminierung beseitigen. Der Schutz vor Infektionen im Krankenhaus ist verbessert worden.

Bereits im letzten Monat waren zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Ab August ändert sich wieder einiges:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer. Das will das neue Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ändern. Mehr Transparenz von Entgeltregelungen soll dazu beitragen, unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierungen zu erkennen und zu beseitigen.

Liste der Berufskrankheiten erweitert

Zum 5. August 2017 werden fünf weitere Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen – darunter Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien. Betroffene sollten sich an ihren Arzt oder die gesetzliche Unfallversicherung wenden.

Neu: Ehemündigkeit ab 18 Jahren, Amnestie für illegalen Waffenbesitz, Entschädigung für seelisches Leid und härtere Strafen für Einbrecher. Foto: DAWR

Erhöhung der Schonbeträge in der Kriegsopferfürsorge

Kriegsgeschädigte und ihre Hinterbliebenen können seit dem 25. Juli 2017 höhere Vermögensschonbeträge geltend machen, wenn sie Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Die Vermögensschonbeträge in der Kriegsopferfürsorge sind gegenüber denen der Sozialhilfe weiterhin großzügiger ausgestaltet.

Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft gestärkt

Große Konzerne haften, wenn sie Subunternehmer beauftragen, die ihre Mitarbeiter prekär beschäftigen oder die nur dem Anschein nach selbstständig sind. Arbeitszeiten müssen genau erfasst werden, damit sie Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen können. Das Gesetz ist seit 25. Juli in Kraft.

DRK-Schwestern bleiben Krankenhäusern erhalten

Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) werden von der maximalen Überlassungsdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausgenommen. Dadurch können sie länger als 18 Monate an demselben Krankenhaus tätig sein. Die Änderung des DRK-Gesetzes ist seit 25. Juli in Kraft.

Sicherer Identitätsnachweis im Netz

Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises wird leichter anwendbar und attraktiver. Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises ist seit 15. Juli in Kraft.

Neues Waffenrecht tritt in Kraft

Die Bundesregierung will die Zahl illegaler Waffen und Munition reduzieren. Ein Jahr lang können Besitzer nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben. Die Reform des Waffenrechts ist im Wesentlichen seit 6. Juli in Kraft.

Entschädigung für seelisches Leid

Wer einen Angehörigen durch fremdes Verschulden verloren und dadurch seelisches Leid erfahren hat, soll künftig entschädigt werden. Die Regelung gilt bei Fällen wie Mord, Verkehrsunfall, ärztlichem Behandlungsfehler oder Terror. Das Gesetz ist seit 22. Juli in Kraft.

Regelungslücke im Betreuungsrecht geschlossen

Das Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten ist seit 22. Juli in Kraft. Damit sind ärztliche Zwangsbehandlungen von Betreuten künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen, wie beispielsweise in normalen Krankenhäusern, möglich.

Ehemündig ab 18 Jahren

Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Das Gesetz ist seit 22. Juli in Kraft.

Härtere Strafen für Einbrecher

Einbrecher werden künftig härter bestraft: Für den Einbruch in eine Privatwohnung gilt nun eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Das Gesetz ist seit 22. Juli in Kraft.

Verurteilte Homosexuelle werden rehabilitiert

Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich nach Paragraph 175 StGB verurteilt wurden, sollen rehabilitiert werden und einen Entschädigungsanspruch erhalten. Das Gesetz ist seit 22. Juli in Kraft.

Stromerzeugung: Netzentgelte neu bemessen

Die Bundesregierung will die Kosten der Stromnetze fairer verteilen. Ziel ist es, regionale Unterscheide bei den Netzentgelten und damit auch bei den Strompreisen für den Endkunden zu verringern. Das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur ist seit 22. Juli 2017 in Kraft.

Photovoltaik auch für Mieter vorteilhaft

Auch Mieter sollen künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren. Das soll Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden schaffen. Bei großen Wohnhäusern können Mieter damit etwa zehn Prozent ihrer Stromkosten sparen. Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom ist seit 25. Juli 2017 in Kraft.

Wirksamer Schutz vor Legionellen

Eine neue Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den hygienisch einwandfreien Betrieb von Kühlanlagen und ähnlichen Einrichtungen. Das dient dem Schutz vor Legionellen: Die Bakterien könnten sich andernfalls aus diesen Anlagen über Wassertropfen verbreiten und Lungenentzündungen verursachen. Die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz tritt am 19. August 2017 in Kraft.

Besserer Schutz vor Infektionen – bessere pflegerische Krankenhausversorgung

Meldepflichten ausbauen, Übertragungswege besser aufklären, Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden durch Digitalisierung erleichtern – das verbessert den Schutz vor Infektionen. Das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten regelt auch, dass künftig in Krankenhäusern Personaluntergrenzen in der Pflege gelten. Es ist seit 25. Juli 2017 in Kraft.

Erfahren, wer die leiblichen Eltern sind

Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat künftig das Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater ist. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister eingerichtet. Das Gesetz ist seit 22. Juli 2017 in Kraft.

Hilfe für HIV-Infizierte verstetigt

Finanzielle Hilfsleistungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen“ werden auch künftig möglich sein. Denn ab Januar 2019 übernimmt der Bund die Finanzierung der Stiftung. Das entsprechende Gesetz tritt am 29. Juli 2017 in Kraft.

Gesunde Ernährung in Kita und Schule

Schulen und Kindergärten können auch im neuen Schuljahr ab 1. August 2017 kostengünstig frisches Obst, Gemüse und Milchprodukte erhalten. Für das neue EU-Schulprogramm stellt die EU jährlich 250 Millionen Euro Beihilfe für die Mitgliedstaaten bereit. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer.

Bund finanziert Radschnellwege mit

Der Bund kann sich künftig am Bau von Radschnellwegen in den Ländern und Kommunen beteiligen. Eingeplant sind Finanzhilfen in Höhe von 25 Millionen Euro jährlich bis 2030. Die „Highways für Fahrräder“ sind vor allem für Berufspendler gedacht. Das Siebte Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes ist seit 5. Juli in Kraft.

Siehe auch:

Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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