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Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht und Verkehrsrecht | 03.07.2017

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2017

Am 1. Juli treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft

Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in den neuen Bundesländern um 3,59 Prozent, in den alten um 1,9 Prozent. Seit Juni haben Frauen, die ein Kind mit Behinderung zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Diese und viele andere Neureglungen sind jetzt in Kraft.

Bereits im letzten Monat waren zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Ab Juli ändert sich wieder einiges:

Rentenplus und stabile Beiträge

Mehr Geld für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in Deutschland. In den neuen Bundesländern wachsen sie um 3,59 Prozent, in den alten um 1,9 Prozent. Im gleichen Maß werden auch Renten und Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung erhöht. Die Rentenbeiträge bleiben stabil.

Teilrente und Hinzuverdienst besser kombinieren

Seit 1. Januar 2017 ermöglicht das Flexirentengesetz einen selbstbestimmteren Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Ab 1. Juli treten weitere Teile des Gesetzes in Kraft: Teilrente und Hinzuverdienst lassen sich besser kombinieren. Um Rentenabschläge auszugleichen, gibt es flexiblere Zuzahlungsmöglichkeiten. So lässt sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern.

Sozialleistungsrecht wird geändert

Ab 1. Juli gelten neue Vorschriften für Sozialhilfeempfänger nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Die Neuerungen sollen die Rechtssicherheit bei den Hilfen zum Lebensunterhalt sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung erhöhen. Die Änderungen gehen auf das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ vom 22. Dezember 2016 zurück.

Neues Messverfahren für Kohlendioxid

Die CO2-Werte von erstmals zugelassenen Pkw sollen ab dem 1. September 2018 nach einem neuen, weltweit abgestimmten Verfahren ermittelt werden. Dieser Stichtag soll auch für die Bemessung der Kfz-Steuer gelten, die unter anderem auf dem Schadstoffausstoß basiert. Das sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist am 10. Juni in Kraft getreten.

Höhere Steuerentlastung für besonders umweltfreundliche Autos

Mit der Anpassung des Zweiten Verkehrsteuer-Änderungsgesetzes, die am 10. Juni in Kraft getreten ist, soll den Bedenken der EU-Kommission wegen der Einführung der Pkw-Maut für die Kfz-Steuer Rechnung getragen werden. Das Gesetz erhöht die Steuerentlastungsbeträge für Pkw der Euro-6-Emissionsklasse mit besonders geminderten Schadstoffemissionen.

Mehr Stabilität für das Finanzsystem

Die Bundesregierung weitet die Maßnahmen für ein stabiles Finanzsystem aus: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann künftig präventiv auf spekulative Übertreibungen an den Immobilienmärkten reagieren. Um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern, werden die bestehenden Regelungen präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht. Das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ist seit dem 10. Juni in Kraft.

Bund sichert Rücklagen der Kernkraftwerksbetreiber

Die Bundesregierung regelt die Finanzierung des Atomausstiegs. Der Bund übernimmt die Verantwortung für Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls. Zur Kostendeckung wird ein Fonds eingerichtet, in den die Kernkraftwerksbetreiber rund 17,4 Milliarden Euro zum 1. Juli 2017 einzahlen müssen. Das „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ ist am 16. Juni in Kraft getreten.

Digitalisierung der Märkte: Bessere Regeln für Wettbewerber

Das digitale Zeitalter verändert auch die Wettbewerbspolitik. Um die Besonderheiten digitalisierter Märkte stärker zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung das Wettbewerbsrecht überarbeitet. Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist am 10. Juni in Kraft getreten.

Straßenverkehrsgesetz: Automatisiertes Fahren auf dem Weg

Automatisiertes Fahren soll bald auf deutschen Straßen möglich sein. Das sieht eine entsprechende Änderung im Straßenverkehrsgesetz vor, die am 21. Juni in Kraft getreten ist. Wichtig dabei ist: Auch beim Einsatz des Computers bleibt die letzte Verantwortung grundsätzlich beim Menschen.

Unterhaltsvorschuss

Ab Juli erhalten mehr Kinder alleinerziehender Eltern Unterhaltsvorschuss. Kinder können nun bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Bisher war im Alter von zwölf Jahren Schluss. Auch die Begrenzung der Bezugsdauer – bislang höchstens sechs Jahre – wird nun aufgehoben.

Mutterschutz

Der Mutterschutz wird neu geregelt. Seit Juni haben Frauen, die ein Kind mit Behinderung zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz (bislang acht Wochen). Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen eingeführt, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben. Weitere Änderungen treten zum Januar 2018 in Kraft.

Prostituiertenschutzgesetz

Prostituierte sind ab Juli besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt. Außerdem erhalten sie einen besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz tritt nun in Kraft.

Beute aus Straftaten leichter einziehen

Finanzielle Vorteile, die aus Straftaten erlangt werden, können künftig einfacher eingezogen werden. Dazu haben Gerichte und Staatsanwaltschaften bessere Möglichkeiten erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Überwachung mit elektronischer Fußfessel

Die sogenannte elektronische Fußfessel soll künftig häufiger eingesetzt werden, um extremistische Straftäter besser überwachen zu können. Diese Aufenthaltsüberwachung kann künftig verstärkt angeordnet werden. Ein entsprechendes Gesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

Fluggastdatengesetz teilweise in Kraft

Daten von Flugreisenden können künftig zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität verwendet werden. Der Austausch von Informationen zwischen den EU-Staaten wird verbessert. Das entsprechende Gesetz ist teils in Kraft getreten, weitere Teile treten im Mai 2018 in Kraft.

Polizeiarbeit modernisiert

Das Gesetz zur Modernisierung des Bundeskriminalamts ist teilweise in Kraft getreten. Dadurch wird das Bundeskriminalamt bei der Polizeiarbeit neu und zukunftssicher aufgestellt. Zudem sind Regelungen zur „elektronischen Fußfessel“ für sogenannte Gefährder bereits wirksam.

Besserer Schutz für Vollstreckungsbeamte

Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Polizisten und Rettungskräfte im Dienst werden härter bestraft. Das entsprechende Gesetz ist am 30. Mai in Kraft getreten.

Pfändungsfreigrenzen erhöht

Seit 1. Juli 2017 können Schuldner mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen werden um gut 5,5 Prozent erhöht.

Siehe auch:

Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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