[23.05.2019] Das Landgericht Nürnberg hat in einem Urteil entschieden, dass Käufer eines manipulierten Diesels fast den gesamten Kaufpreis erstattet bekommen. Erzielen diese gerichtlich die Erstattung ihres manipulierten Fahrzeuges von Volkswagen, musste bisher mit einer Nutzungsentschädigung von der Erstattungssumme abgezogen werden. Dem Landgericht Nürnberg scheint es nun langsam zu reichen, denn es plant eine Änderung der Rechtsprechung zu Gunsten der Geschädigten des VW-Abgasskandals.