[01.07.2025] 



Ein Vertrag kann nichtig sein, wenn er durch die bewusste Ausnutzung der offensichtlich schlechten Sprachkenntnisse des potentiellen Vertragspartners zustande kommt und ein wucherähnliches Geschäft begründen soll. In diesem Sinne hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden. (Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 05.03.2025; AZ.: 11 C 5181/24)