[13.03.2016] 



Wenn die Entfernung zwischen Wohn- und Beschäftigungsort zu weit ist, um sie als Tagespendler regelmäßig bewältigen zu können, dann besteht die Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung. Der Betroffene kann seine zusätzlichen Kosten durch Zweitwohnung steuerlich als Werbungskosten absetzen. In Ballungsräumen müssen Bürger allerdings durchaus in Kauf nehmen, längere Strecken zurückzulegen.(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 113/14)