[28.09.2015] 



Die Mitnahme eigener Getränke ist in manchen Sportstudios in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Eine solche Klausel ist allerdings regelmäßig als unwirksam anzusehen, nämlich dann, wenn sie generell und uneingeschränkt jegliche Mitnahme von Getränken verbietet.