[12.10.2016] Viele Menschen möchten in Würde sterben. Das Leben künstlich zu verlängern, indem sie wochen- und monatelang an lebenserhaltenden Maschinen angeschlossen werden, kommt für sie nicht in Frage. Diesen Entschluss haben sie in einer Patientenverfügung bekräftigt. Für Ärzte ist die Patientenverfügung allerdings nicht unbedingt bindend, so urteilte der Bundesgerichtshof.