[26.10.2018] 



Grundsätzlich haben minderjährige Kinder gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Unterhalt. Immer dann, wenn sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten. Volljährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.