[15.05.2019] 



Eltern, die für ihre Kinder Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernehmen, können diese in ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind Versicherungsnehmer ist und die Eltern die Beiträge nicht direkt zahlen, sondern diese von der Ausbildungsvergütung des Kindes abgezogen werden. „Voraussetzung ist, dass die Eltern den Auszubildenden mit Geld oder Kost und Logis unterstützen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Dies geht aus einem aktuellen Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums hervor.