[04.12.2019] 



Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor dem Verfall des Urlaubsanspruches unmissverständlich darauf hinweisen, dass der Urlaub bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu nehmen ist, da er ansonsten verfällt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2019, Az: 9 AZR 541/15).