[28.05.2019] 



Der Bundesgerichtshof schützt transsexuelle Menschen davor, dass deren Geschlechtsangleichung gegen ihren Willen bekannt wird. Bei Eintragungen im Grundbuch müssen Ämter in Zukunft mit dem neuen Namen ein neues Blatt anlegen, aus dem die Änderung und der Grund dafür nicht sofort hervorgehen. Das ergibt sich aus einem Beschluss der obersten Zivilrichter in Karlsruhe, den das Gericht veröffentlichte (Az. V ZB 53/18).