[27.10.2015] 



Eine Eigentümergemeinschaft darf in der Hausordnung festlegen, dass Haustiere auf gemeinschaftlichen Flächen nicht frei herumlaufen dürfen. Auch für Katzen ist eine Leinenpflicht zumutbar. Die Regelung kann verhindern, dass sich die übrigen Eigentümer belästigt fühlen (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.07.2015, Az. 2-09 S 11/15).