[04.08.2015] Bei jeder Angabe von Flugpreisen sind Endpreise anzugeben. Zwingend anfallende Steuern, Gebühren oder Kerosinzuschläge sind von vornherein in den Preis einzurechnen. Das gilt auch bei tabellarischen Übersichten von verschiedenen Flugangeboten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 30.07.2015, Az. I ZR 29/12).