[21.07.2015] In Deutschland gilt sie sehr weitreichend, in anderen europäischen Ländern wie Frankreich ist sie hingegen stark eingeschränkt: Die Panoramafreiheit. Danach dürfen auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindliche frei zugängliche Kunstwerke und Gebäude fotografiert werden und die Fotos vervielfältigt und öffentlich wiedergegeben werden. Geregelt ist dies in § 59 UrhG. Und dies bleibt vorerst auch so.