[05.05.2015] Ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg sorgt für reges Presseecho: So hat das Gericht die Klage einer Online-Partnerbörse gegen eine Kundin auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen von knapp 600 Euro abgewiesen. Begründet wurde das Urteil mit Verweis auf § 656 BGB, wonach Heiratsvermittler keinen Anspruch auf Entlohnung für ihre Dienste haben.