[03.06.2022] 



EU-Länder dürfen den Verkauf von lebensmittelähnlichen Kosmetika untersagen - allerdings nur wenn eine Verwechslungsgefahr sowie eine Gefährdung der Gesundheit bestehe, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Auch dann sei ein Verbot nicht zwingend erforderlich, hieß es.