[22.08.2018] 



Wird ein Flug gestrichen, bucht sich mancher Pauschalurlauber kurzerhand einen zeitnahen Ersatz - und verlangt die Kosten vom Reiseveranstalter zurück. Er kann jedoch nicht auf die Erstattung hoffen, wenn er nicht in der Economy, sondern in der Business Class nach Hause fliegt. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Landshut (Az.: 14 S 3021/17).