[02.12.2016] 



Verbraucher sollen künftig einfacher Schadenersatz und andere Ansprüche von Unternehmen einklagen können. Dazu sollen Verbände und Organisationen in einem einzigen Gerichtsprozess zentrale Fragen klären lassen können, wie aus einem Referentenentwurf des Bundesverbraucherministeriums hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.