[09.05.2017] 



Steht auf der Zusatztafel unter einem Verkehrsschild „Anlieger frei“, ist das Befahren der Straße laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur den Anliegern gestattet. Für andere Verkehrsteilnehmer ist die Straße gesperrt, wenn sie dort nicht wohnen, arbeiten, geschäftlich zu tun haben oder als Besucher gelten, erläutert der Tüv Nord.