[30.09.2016] An dieser Stelle hatten wir bereits berichtet, dass das Landgericht Frankfurt am Main die Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz und Rückabwicklung eines britischen Lebensversicherungsfonds (HSC Optivita UK VIII) verurteilt hat. Die Frankfurter Sparkasse legte gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Die Berufung wurde jetzt mit Beschluss vom 07.09.2016 durch das OLG Frankfurt zurückgewiesen.