[16.03.2016] Die Verpflichtung zur Rückzahlung von Weiterbildungskosten benachteiligt einen Arbeitnehmer unangemessen und ist damit unwirksam, wenn die Rückforderungssumme das monatliche Bruttoeinkommen um ein Vielfaches übersteigt und lediglich eine jährlich gestaffelte Minderung der Rückzahlungspflicht vorgesehen ist.